Anlagenbetreiber müssen sich mit Netzbetreibern und Behörden möglichst frühzeitig abstimmen

Netzanschluss von PV-Kraftwerken – gewusst wie!

7. Oktober 2011, 11:15 Uhr | Karsten Doll, Schneider Electric Energy GmbH
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Inbetriebnahme des Solarparks

Wie Wellen im Meer muten die einzelnen Solarpaneele des Solarparks an.
Wie Wellen im Meer muten die einzelnen Solarpaneele des Solarparks an.
© Schneider Electric Energy

Die Inbetriebnahme des Solarparks muss im Vorfeld sorgfältig geplant werden. In der DIN VDE 0105, Teil 100, sind die technischen und organisatorischen Anforderungen geregelt, die für Inbetriebnahme und Betrieb elektrischer Anlagen beachtet werden müssen. Darüber hinaus sind die einschlägigen Vorschriften des VDE, die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGV) und die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) zu berücksichtigen. Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen sind nämlich mit besonderen Gefahren verbunden; Fehlhandlungen können zu erheblichen Schäden führen. Zur Abwendung dieser Gefahren für Beschäftigte und Sachwerte sind umfangreiche Kenntnisse und ein hohes Maß an Disziplin erforderlich.

Die Inbetriebnahme erfolgt gemeinsam mit dem Anlagenbetreiber und dem Netzbetreiber. Bevor jedoch eine Solaranlage in Betrieb gehen kann, sind ein Anlagenverantwortlicher und ein Arbeitsverantwortlicher zu benennen. Die Pflicht, einen Anlagenverantwortlichen zu bestimmen, ergibt sich aus DIN VDE 0105, Teil 100, Kap. 4.3. Jede elektrische Anlage muss unter der Verantwortung einer Person betrieben werden. Der Anlagenverantwortliche ist für den Betrieb der elektrischen Anlage weisungsbefugt und muss eine Elektrofachkraft sein. Auch die Pflicht, einen Arbeitsverantwortlichen zu ernennen, ergibt sich aus DIN VDE 0105, Teil 100, Kap. 4.3. Für jede Arbeit muss ein Arbeitsverantwortlicher definiert werden. Wenn die Arbeit auf mehrere Personen oder Gruppen aufgeteilt ist, kann es erforderlich sein, für jede Arbeitsgruppe eine für die Sicherheit verantwortliche Person und für alle zusammen eine koordinierende Person zu bestimmen. Der Arbeitsverantwortliche muss ebenfalls eine Elektrofachkraft sein. Arbeitsverantwortlicher und Anlagenverantwortlicher können ein und dieselbe Person sein.

Insgesamt erfordert die Planung, Errichtung und Inbetriebnahme einer Photovoltaik-Anlage einen strukturierten Ablauf. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme zu den betreffenden Netzbetreibern ist genauso unumgänglich wie zu den zuständigen Behörden. Obwohl die Belange des Anlagenbetreibers und des Netzbetreibers unterschiedlich sind, müssen die Regelungen des EEG beachtet werden. Das EEG bietet keine praktischen Lösungen für die oft widersprüchlichen Anforderungen. Dies gilt vor allem für die Festlegung des Netzanschlusspunkts. Zudem muss sich der Anlagenbetreiber strikt an die technischen Anforderungen des Netzbetreibers an den Netzanschlusspunkt des Solarparks halten. In vielen Fällen ist eine einvernehmliche Lösung nur im Dialog zwischen Anlagenbetreiber und Netzbetreiber möglich.

Auswahl, Design und technische Spezifikation der elektrischen Betriebsmittel sowie deren Installation und Inbetriebnahme fordern ein hohes Maß an Fachwissen. Dieses Fachwissen erstreckt sich von der DC-Technik über die AC-Technik bis hin zur Mittel- und Hochspannungsanlagentechnik. Angesichts dessen empfiehlt es sich, die Unterstützung von Fachfirmen zu suchen, die das Know-how, die Ressourcen und die Erfahrung für die Errichtung von Solarparks mitbringen.

Karsten Doll ist Account Manager bei der Schneider Electric Energy GmbH in Frankfurt am Main.


  1. Netzanschluss von PV-Kraftwerken – gewusst wie!
  2. Ermittlung des Netzanschlusspunkts
  3. Projektierung der elektrischen Anlagen
  4. Inbetriebnahme des Solarparks

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