Beim Netzanschluss von Photovoltaik-Kraftwerken lauern viele rechtliche und organisatorische Fallstricke, die es zu beachten gilt, wenn das Ganze reibungslos vonstatten gehen soll. Welche Aspekte sind für einen optimalen Projektablauf zu berücksichtigen?
Viele Länder in Europa haben mittlerweile das Potenzial der Solarenergie erkannt. Allein in Deutschland wurden bis Ende 2010 insgesamt rund 16 GW Photovoltaikleistung installiert. In Italien waren es etwa 7 GW und in Spanien etwa 3,7 GW. Als Anreiz für die Errichtung von Photovoltaikanlagen setzen die Länder auf Markteinführungsstrategien und Förderprogramme.
Attraktive Förderkonditionen und eine hohe Sonneneinstrahlung allein reichen aber nicht aus, um einen Solarpark erfolgreich zu errichten. Neben den technischen und physikalischen Vorgaben müssen auch die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen – und hier gibt es in der Projektabwicklung noch viel Verbesserungsbedarf. Der Beitrag beschreibt den Projektablauf für die Errichtung von Freiflächenanlagen und weist auf grundlegende gesetzliche und technische Regelungen hin, die von der Planung über die Errichtung bis zur Inbetriebnahme von Solarkraftwerken zu beachten sind. Im besonderen Fokus steht das Problem des Netzanschlusses von Solarkraftwerken.
Die Entwicklung und Projektierung eines Solarparks ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen dem Flächeneigentümer, dem Bürgermeister, der Kommunalverwaltung, den beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie dem Energieversorger ist für eine erfolgreiche Projektentwicklung unerlässlich.
Darüber hinaus stellt die individuelle Gesetzgebung in den einzelnen Ländern eine Herausforderung an die Planung und Projektierung dar.
Der Projektablauf lässt sich wie folgt gliedern:
Die Festlegung des Standorts hängt von verschiedenen Faktoren wie Dauer und Intensität der Sonneneinstrahlung, Lage und Beschaffenheit des Geländes sowie Zugangsmöglichkeiten und Dienstbarkeiten ab und ist sorgfältig zu analysieren.