Hinkley Point C

Klage gegen EU-Beihilfe für englischen Kernkraftwerksbau vorbereitet

2. Juli 2015, 13:18 Uhr | Hagen Lang

Als rechtswidrig sehen deutsche und österreichische Stromerzeuger die Entscheidung der EU-Kommission, Beihilfen für den Bau des englischen Kernkraftwerks Hinkley Point C zu genehmigen und bereiten mit der Energierechtskanzlei Becker Büttner Held (BBH) eine Nichtigkeitsklage dagegen vor.

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Subventionsfähig ist in Europa offenbar alles, Solarstrom, Kohlestrom und nun erneut Atomstrom, beziehungsweise der Bau des englischen Reaktors Hinkley Point C, - wenn es nach der EU-Kommission geht. Mit Unterstützung der Energierechtskanzlei Becker Büttner Held (BBH) bereitet eine Klagegemeinschaft aus Stromhändlern und -erzeugern eine Nichtigkeitsklage hiergegen vor, die sie in den nächsten Tagen einreichen wird. Die Kläger argumentieren, die Förderung von Hinkley Point C sei eine rechtswidrige Betriebsbehilfe und nicht mit europäischem Wettbewerbsrecht vereinbar. Es werde kein Marktversagen durch die Beihilfe korrigiert, sondern der Markt künstlich verzerrt.

Die Hinkley-Beihilfe hätte auch drastische Konsequenzen für den europäischen Energie-Binnenmarkt. Mit einer Garantievergütung von rund 120  Euro pro Megawattstunde würde sich der Großhandelsstrompreis nicht nur in Großbritannien, sondern auch in Deutschland und anderen EU-Ländern reduzieren. Als Folge würden die Erlöse konventioneller und erneuerbarer Kraftwerke sinken. Für das deutsche Erneuerbare-Energien-Fördersystem würde das eine Mehrbelastung des EEG-Kontos von bis zu 46,7 Millionen Euro jährlich mit sich bringen, so die Ergebnisse einer Studie von Energy Brainpool.

Die EU-Kommission hatte im Oktober 2014 Beihilfen für den Bau des englischen Kernkraftwerks Hinkley Point C gewährt. Im März 2015 hat der deutsche Stromversorger Greenpeace Energy beschlossen, mit Hilfe von BBH gegen diese Entscheidung zu klagen. Daraufhin haben sich die Stadtwerke Aalen, Bietigheim-Bissingen, Schwäbisch-Hall, Tübingen, Mühlacker, Bochum und Mainz sowie die Energieversorgung Filstal und die österreichische oekostrom AG der Klage angeschlossen. In den nächsten Tagen wird die Klage beim Europäischen Gericht eingereicht.

Becker Büttner Held bieten Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Den Kern der Mandantschaft bilden zahlreiche Energie- und Versorgungsunternehmen, vor allem Stadtwerke, Kommunen und Gebietskörperschaften, Industrieunternehmen sowie internationale Konzerne.


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