EnEV zieht Schraube an

Strafen für versäumte energetische Inspektion von Klimaanlagen kommen

10. Oktober 2014, 9:07 Uhr | Hagen Lang
Aussteller von Energieausweisen, Betreiber und Inspekteure von Gebäude-Klimaanlagen müssen jetzt damit rechnen, entdeckt zu werden, wenn sie Inspektionen nicht oder fehlerhaft durchführen oder Energieausweise unberechtigt ausstellen.
© Siemens-Pressebilder

Nur drei Prozent aller Klimaanlagenbetreiber kamen ihrer Pflicht zur energetischen Inspektion von Anlagen bis 12 kW bislang nach. Dies ändert sich mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV), die seit 1. Mai in Kraft getreten ist und den Behörden Stichproben erlaubt.

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2013 stellte eine Studie des Instituts für Luft- und Kältetechnik Dresden und Schiller Engineering (07/2013) fest, dass trotz gesetzlicher Pflicht nach Paragraf 12 der EnEV bis zum Zeitpunkt der Studie weniger als drei Prozent der Klimaanlagen in Deutschland energetisch inspiziert wurden. Udo Bräuning, Projektleiter Energieeffizienz bei TÜV NORD erklärt: » Wir merken, dass einige Betreiber mit der neuen EnEV langsam die Notwendigkeit und Dringlichkeit sowie den Nutzen der energetischen Inspektion erkennen.«

Die neue EnEV sieht vor, dass Behörden stichprobenartig Energieausweise oder Inspektionsberichte für Klimaanlagen prüfen dürfen und bei Verstößen ein Bußgeldverfahren gegen Betreiber, Energieausweis-Ausstellende oder die inspizierende Personen einleiten können (§ 26 d (3).

Der TÜV NORD weist aber darauf hin, dass die Strafandrohung nicht im Vordergrund stehen sollte. Nach seinen Erkenntnissen decken energetische Inspektionen im Durchschnitt Kosteneinsparpotentiale von 30 Prozent auf. »Viele Betreiber können oft nicht die Effizienz ihrer Anlage einschätzen«, sagt Udo Bräuning, der selbst auch als Inspekteur tätig ist. Bei RLT-Anlagen wird zum Beispiel die meiste Energie für die Luftförderung benötigt. Zudem sollten Mieter oder Betreiber klimatisierter Räume die Sollwertvorgaben für die Raumtemperatur hinterfragen. Bräuning ergänzt: »Die Inspektion ist in jedem Fall komplex, da viele einzelne Komponenten geprüft werden müssen. Nicht zuletzt auch aufgrund unserer fachlichen Kompetenz haben wir deshalb immer den Anspruch, nicht nur die Typenschilder der Anlage abzulesen, sondern als neutraler Dienstleister aktive Messungen durchzuführen.«

Generell werden Druckaufbau und Stromaufnahme der Anlage sowie geförderte Luftmenge des Ventilators ermittelt. Auch die Raumnutzung und –belegung hat sich bei älteren Anlagen oft geändert, weshalb der Versorgungsauftrag sich geändert hat und die Nutzung der Anlage aus neuem Blickwinkel betrachtet werden muss.

»Noch zu viele Anlagen arbeiten aufgrund fehlender Wartung, Wartungsmängeln oder unsachgerechtem Betrieb nicht effizient genug. Als Energieeffizienz-Experten decken wir deshalb auch die Schwächen veralteter Technik auf«, erklärt Bräuning. TÜV NORD begleitet seine Kunden nach erfolgter Standortbestimmung auch bei allen notwendigen Umbaumaßnahmen. Die im Inspektionsbericht aufgeführten Maßnahmen sind ein erster Schritt für einen energieeffizienten Betrieb, der die Energiekosten unter Umständen erheblich reduziert. Neben den Kosten für die energetische Inspektion sind damit dauerhafte finanzielle Einsparung möglich.


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