Das deutsche Systemkonzept ist von Anfang an auf Messen und Steuern der Verbräuche im großen Stil ausgerichtet. Der Umfang des direkten oder indirekten Steuerns von Verbrauchern wird in den kommenden fünf bis zehn Jahren aber gering bleiben. Sinnvoll wäre ein pragmatisches zweistufiges Konzept gewesen: Im ersten Schritt wäre das eine preiswerte Basisversion mit weniger Leistungsmerkmalen – und damit auch niedrigeren Schutzanforderungen. Und der zweite Schritt wäre die Aufrüstung zur Vollversion – dort zu installieren, wo die erhöhten Installations- und vor allem Betriebskosten auch gerechtfertigt sind.
Das Zeitfenster für diese Option ist aus Sicht des BEMD endgültig geschlossen, Deutschland wird mit einer suboptimalen Systemarchitektur leben müssen. Deshalb muss mit dem bestehenden Systemkonzept schnellstmöglich eine Verbreitung erzeugt werden. Der Verbreitungsgrad muss Skaleneffekte ermöglichen und sinnvolle Smart-Meter-bezogene Energieprodukte anbieten.
Die Forderung des BEMD nach einem deutlichen Bekenntnis zum Smart Metering heißt hier konkret:
• Erstens: Anheben der deutschen Ziele für Smart-Meter bis 2020 und danach. Dabei beide Sparten (Strom und Gas) ins Auge fassen
• Zweitens: Kurzfristige Refinanzierung der ersten Charge der Installationen (z.B. für das erste Viertel oder Fünftel) beispielsweise durch eine Umlage auf die Netzgebühr über wenige Jahre