Ab 1. Januar 2016 gelten die strengen Mindeststandards der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) für das Bauen in Deutschland. Ab 2021 sollen nur noch Gebäude nach Niedrigstenergie-Standard errichtet werden. Die wichtigsten Änderungen der neuen EnEV finden Sie in diesem Beitrag.
Planer und Projektierer betrifft die Verschärfung des zulässigen Jahresprimärenergiebedarfs für Neubauten um 25 Prozent und des Transmissionswärmeverlustes um 20 Prozent. Erreichbar sind diese Anforderungen durch eine verbesserte Dämmung und regenerative Energien.
Alte Heizkessel, die nach dem 1.1.1985 eingebaut oder älter als 30 Jahre sind müssen durch moderne Geräte ersetzt werden. Davon ausgenommen sind nur Niedertemperatur- oder Brennwertkessel. Dach oder die oberste Geschossdecke müssen künftig den Mindestwärmeschutz (U-Wert von maximal 0,24 W/m2K) erfüllen.
Der Primärenergiefaktor von Strom wird rechnerisch von 2,4 auf 1,8 herabgesetzt, wodurch Gebäude mit Wärmepumpen eine bessere energetische Bewertung erhalten, als Gebäude mit anderen Heizsystemen, ohne dass sich die Wärmepumpentechnik ändert. Wärmepumpen werden zudem über die KfW finanziell gefördert. Da 80 Prozent des Energiebedarfs für Heizung und Warmwasser anfallen, soll dieser Anteil gesenkt und über regenerative Energien bereitgestellt werden, etwa über Luft-, Grundwasser- oder Erdreich-Wärmepumpen.
Im kommenden neuen Energieausweis ist das Bandtacho für Wohngebäude bis 250 kWh/(m2a) neu skaliert und um die Energieeffizienzklassen A+ bis H erweitert. Es kann jetzt vorkommen, dass ein Gebäude beim Primärenergiebedarf sehr gut, beim Endenergiebedarf (und Nebenkosten) jedoch schlecht abschneidet. Käufern oder Mietern einer Immobilie muss der Ausweis bei einer Besichtigung vorgelegt werden, die Informationen müssen künftig auch in Anzeigen zur Vermietung oder dem Verkauf eines Objektes enthalten sein. Für öffentliche Gebäude mit starkem Publikumsverkehr ab 250 m2 und private Gebäude ab 500 m2 Nutzfläche wird der Aushang der Energieausweise vorgeschrieben und Stichprobenkontrollen für Energieausweise eingeführt.
Ingenieure, Planer und Energieberater können sich in qualifizierenden Weiterbildungen, wie dem Fernlehrgang »Vom Passiv- zum Plus-Energie-Haus« auf die zukünftigen Herausforderungen vorbereiten und lernen Plus-Energie-Häuser zu konzipieren. Architekten, Ingenieure und Energieberater können den Kurs am Ort und zum Zeitpunkt ihrer Wahl besuchen. Einzige Präsenzveranstaltung ist ein Abschluss-Workshop in Darmstadt. Dieser und andere Lehrgänge, die die Ina Planungsgesellschaft in Kooperation mit der Technischen Universität Darmstadt anbietet, erlaubt den Teilnehmern zudem, von Förderprogrammen des Bundes, wie den KfW-Angeboten, zu partizipieren.
Weiter Informationen hierzu sind online erhältlich.