Elektromobilität

Eichrechtliche Zulassung für RWE-E-Ladesäulen

5. September 2014, 13:08 Uhr | Hagen Lang
Der Typ2-Anschluss von RWE ermöglicht kW/h-genaue Abrechnungen für Kunden.
© RWE-Mobility

Als erste Ladesäulen für Elektromobile warten die Modelle von RWE-Effizienz mit eichrechtlicher Zulassung auf. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig hat die Zulassung der Ladestationen für Elektrofahrzeuge nach dem deutschen Eichrecht erteilt.

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Dietrich Gemmel, Vorsitzender der Geschäftsführung der RWE Effizienz sagt: »Die Abrechnung nach Kilowattstunden über ein behördlich geprüftes Messsystem ist die genaueste und fairste Methode, Fahrern von Elektrofahrzeugen den geladenen Strom zu berechnen.« Für die kilowattstundengenaue Abrechnungsmethode bedarf es eines Vertragsverhältnisses zwischen Ladesäulenbetreiber (hier RWE) und Kunde.

»Die Zertifizierung unserer Technologie durch die PTB ist daher auch eine weitere Bestätigung unserer Gesamtstrategie. Bereits beim Thema Ladeanschluss haben wir mit dem bewussten Verzicht auf Schukosteckdosen die Standardisierung des von uns in allen Stationen eingesetzten Typ2-Anschlusses aktiv angetrieben«, so Gemmel. Dieser ermöglicht das komfortable, intelligente Laden per »Plug&Charge«, das auf der im Standardisierungsverfahren befindlichen Norm ISO/IEC 15118 beruht. Hauptbestandteil dieser von RWE mitentwickelten Norm ist die wechselseitige Kommunikation zwischen Elektrofahrzeug und Ladeinfrastruktur. Sie erlaubt eine vollautomatische Freischaltung von Ladevorgängen ohne telefonische Anmeldung, Chip-Karten oder PIN-Codes.

Fahrer, deren E-Mobile ihre Zugangsdaten nicht automatisch übermitteln, können auf RWEs intelligentes Ladekabel zurückgreifen, um »Plug&Charge« nutzen zu können. Ebenfalls im Ladestationen-Netz von RWE Effizienz implementiert ist das Roaming. Es integriert Ladestationen von deutschlandweit über 70 Energieversorgern und erlaubt eine einheitliche Abrechnung der geladenen Energie.


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