Zollrechtliche Vereinfachung

Eplax ist »Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter« nach AEO C

6. Mai 2010, 14:45 Uhr | Ralf Higgelke

Um höhere Sicherheitsstandards über die gesamte Transportkette hinweg – vom Hersteller bis zum Endverbraucher – zu erzielen, ist das »AEO C«-Zertifikat gedacht, das von der Zollverwaltung vergeben wird. Eplax hat es schon.

Diesen Artikel anhören

Nach eigenen Angaben als erste europäischen Unternehmen im Bereich Stromversorgungen haben Eplax und ihr Schwesterunternehmen powerSelect das AEO-C-Zertifikat erhalten und gelten somit als »Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter«. Vergeben wird das Zertifikat von der Zollverwaltung. AEO steht für »Authorized Economic Operator«, der Zusatz C (»Customs«) beinhaltet zollrechtliche Vereinfachungen.

Seit 2008 können Unternehmen im Rahmen einer EU-Initiative zur Verbesserung der internationalen Lieferkettensicherheit den Status des »zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten« beantragen. Dadurch sollen höhere Sicherheitsstandards über die gesamte Transportkette hinweg – vom Hersteller bis zum Endverbraucher – erzielt werden. Voraussetzungen für die Vergabe des AEO-C-Zertifikats sind die konstante Einhaltung von Zollvorschriften und Sicherheitsanforderungen, angemessene Buchführungs- und Logistikprozesse sowie die nachgewiesene Zahlungsfähigkeit.


Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu EPLAX GmbH