In Deutschland wird bis spätestens Ende 2024 die Einführung des einheitlichen Ladestandards USB-C für Smartphones und andere elektronische Geräte verpflichtend sein. Damit setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um.
Diese Gesetzesänderung wurde vom Bundeskabinett gebilligt, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte.
»Mit der Änderung des Funkanlagengesetzes sind die Tage des Chaos mit unterschiedlichen Ladekabeln für Smartphones, Tablets oder Notebooks gezählt«, erklärte Wirtschaftsminister Robert Habeck. »Das einheitliche EU-Ladekabel macht das Leben für Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig leichter - und deutlich weniger Elektroschrott hilft der Umwelt.«
Im Detail wird USB-C als Standardladekabel für Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablets, tragbare Videospielkonsolen, Tastaturen, E-Reader, Navigationsgeräte, Headsets und tragbare Lautsprecher verpflichtend vorgeschrieben, sofern sie über ein Kabel aufgeladen werden können. Ab dem Jahr 2026 wird dieser Ladestandard auch für Notebooks verbindlich sein.
Laut Angaben des Ministeriums wurden im Jahr 2020 in der EU etwa 420 Millionen elektronische Geräte von Verbrauchern erworben. Durchschnittlich besitzt jeder Verbraucher drei Ladegeräte, von denen zwei regelmäßig genutzt werden. Die EU-Mitgliedstaaten hatten sich im Vorjahr auf die Einführung des einheitlichen Ladestandards USB-C geeinigt. (nw)