Der Countdown läuft

Neue Regeln für den Verkauf von smarten Kleidern

30. April 2018, 11:56 Uhr | Bitkom
Kleidungsstücke mit elektrischer Funktion fallen ab August 2018 unter das ElektroG.
© Pixabay

Ab dem 1. Mai können Händler, Hersteller und Importeure von Kleidung mit elektrischen Zusatzfunktionen ihre Produkte nach den neuen gesetzlichen Vorgaben anmelden. Das ist notwendig, da ab dem 15. August 2018 der offene Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in Kraft tritt.

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Wer bis zum Stichtag seine Produkte nicht registriert hat, riskiert Bußgelder von bis zu 100.000 Euro und Abmahnungen von Wettbewerbern. »Unternehmen sollten die Anträge jetzt vorbereiten und so schnell wie möglich einreichen, so dass sie bis zum 15. August auf rechtssicheren Füßen stehen« sagt Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft mbH und Leiterin des weee full-services. Der Anmeldeprozess bei der stiftung elektro-altgeräte ( stiftung ear) kann bis zu drei Monate dauern. Bei nicht korrekt ausgefüllten Anträgen kann sich der Prozess um einige Wochen verlängern.

Mit folgenden Tipps können betroffene Händler starten:

1. Sortiment sorgfältig überprüfen: Unternehmen müssen sich einen Überblick verschaffen, welche ihrer Produkte registrierungspflichtig sind.

2. Produkte in richtige Kategorien einordnen: Für die Registrierung bei der stiftung ear müssen Unternehmen die Elektrogeräte vorgegebenen Produktkategorien zuordnen. Teilweise ist es hierfür notwendig die Produkte zu vermessen. Der weee full-service hat einen Entscheidungsbaum und ein Video mit den Richtlinien zur Abmessung veröffentlicht.

3. Produkte registrieren: Für den Registrierungsantrag bei der stiftung ear benötigen Unternehmen unter anderem einen Dienstleister für die Entsorgung, Angaben zu den verkauften Marken, Bilder der Produkte sowie deutschsprachige Beschreibungen und ihre Steuernummer.

4. Mit dem Verkauf starten: Sobald der Registrierungsantrag bei der stiftung ear abgeschlossen ist, erhalten Unternehmen eine WEEE-Registrierungsnummer und dürfen ihre elektronischen Produkte verkaufen. Die WEEE-Registrierungsnummer muss unter anderem auf Rechnungen und Angeboten erscheinen.

Hintergrund der jetzt anstehenden Änderungen ist die Novellierung des ElektroG im Jahr 2015. Die Einführung des offenen Anwendungsbereiches ist einer der letzten Umsetzungen des neuen ElektroG. Die stiftung ear kommt damit den Vorgaben aus der europäischen WEEE-Richtlinie nach. Andere EU-Länder wie Österreich und Frankreich haben diese rechtlichen Vorgaben bereits umgesetzt. Die restlichen EU-Länder müssen wie Deutschland noch nachziehen. (me)

 


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