Google verwendet Java-Schnittstellen für Android. Oracle, das die Urheberrechte besitzt, möchte das nicht. Nach einem langen Rechtsstreit gab es jetzt die nächste unerwartete Wendung.
Vor fast 10 Jahren kaufte die Firma Oracle das Unternehmen Sun Microsystem auf – damit ging der Ärger für Google los. Denn Oracle erhielt auch die Rechte an der Programmiersprache Java. Google wiederum setzt bei seinem Betriebssystem Android, unter anderem auf einen Nachbau der Java-Programmierschnittstellen. Oracle verklagte daraufhin Google auf Verletzung von Patent- und Urheberrechte. Google widersprach, da sie nur einen Teil der Java-APIs nachbauten und diese in ihr eigenes Systeme integrierten.
Das für den Fall zuständige Bezirksgericht entschied 2012, dass die APIs nicht dem Urheberschutz unterliegen. Ein Berufungsgericht kippte diese Entscheidung jedoch. Daraufhin berief sich Google auf die Fair-Use-Ausnahme im US-Urheberrecht die einen Nachbau wichtiger Technologieteile erlaubt. Der Fall wurde wieder dem zuständigen Bezirksgereicht vorgelegt, das Google im Falle der Java-APIs die Ausnahme zusprach.
Diese Entscheidung wurde jetzt wiederum gekippt und zwar vom US Court of Appeals for the Federal Circuit, einem Gericht für Patentfragen. Zu Beginn des Gerichtsstreits wurde jedoch vereinbart, dass es sich um eine Urheberrechtsfrage handelt, das Gericht hätte in dieser Sache also nicht entscheiden dürfen. Google kann sich in letzter Instanz nur noch an den Supreme Court wenden, das oberste Gericht der USA.
Die Verwendung bestimmter Technologien, wie etwa den Java-Schnittstellen ist eigentlich eine gängige Praxis, die es Technologiefirmen ermöglicht auf bereits implementierte Anwendungen aufzubauen. Das bestehende Urteil könnte dadurch eine Reihe von ähnlichen Fällen nach sich ziehen, in denen Urheberrechtshalter Firmen, die Ihre Technologien teilweise verwenden oder darauf aufbauen, verklagen.