Vor zwei Jahren wurde eine feste Quote für Führungspositionen festgelegt. Damals hieß das Gesetz gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Getan hat sich wenig
Denn diese Regelung gilt derzeit nur für rund 100 Unternehmen. Die freiwillige Selbstverpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen aus dem Jahr 2001 hatte aber nachweislich wenig gebracht und Nichtstun kann zu neuen Gesetzesvorgaben führen. Dies hat die Bundeskanzlerin auf dem W20 Gipfel im April in Berlin zur Frage nach der Quote deutlich gemacht, berichtet die Initative Frauen in den Aufsichtsrat.
Große Unterschiede
In den Vorständen von 185 ausgewählten Unternehmen liegt der Frauenanteil laut der Organisation erst bei 6,8 Prozent, zitiert der Spiegel. Von diesen Firmen besäßen 65,2 Prozent sogar gar keine weiblichen Vorstände und setzten sich die Zielgröße "Null" für die Vorstandsetage, heißt es weiter.
Besser sieht es bei den Aufsichtsräten in den 105 börsennotierten Großunternehmen. Der Anteil weiblicher Aufseher liegt bei 28.1 % (gesetzlich gefordert sind 30 %). Das Problem: Es gibt Unternehmen, die haben einen Frauenanteil von 50 % und andere Firmen haben gar keine weibliche Aufseherin.