Die Grundmaße des 19-Zoll-Schranks schließlich werden in der Norm IEC 60297-3-100 beschrieben. Der für den Baugruppenträger zur Verfügung stehende Einbauraum im Schrank wird durch ein Vielfaches einer Höheneinheit (1 HE) von 44,45 mm beschrieben. Die lichte Breite des Einbauraumes zwischen den Schrankholmen beträgt hierbei mindestens 450 mm (siehe Bild 1). Ein Baugruppenträger muss also hinter der Flanschbefestigungsebene immer kleiner als 450 mm sein. Weiterhin wird ein symmetrisches Lochraster für die Befestigung der Baugruppenträger definiert, welches sich in 1-HE-Schritten wiederholt.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Tendenz in der professionellen Elektronik in vielen Bereichen in Richtung Miniaturisierung geht. So sind auch kleinere Formate denkbar und üblich, die dennoch von den Vorteilen der 19-Zoll-Technologie profitieren: also von der normierten Kompatibilität, der Verfügbarkeit einer Vielzahl von unterschiedlichsten Bauteilen verschiedener Hersteller sowie der enormen Skalierbarkeit. Ein Gehäuse im individuellen Format – sei es ½, 1/3, ein ¼ des 19-Zoll-Formates oder ein sonstiges nahezu beliebiges Format – kann trotzdem auf Basis der 19-Zoll-Technologie realisiert und mit einem entsprechenden Innenausbau ausgerüstet werden. Die Nutzung des 19-Zoll-Aufbausystems ist also auch dann möglich, wenn das System nicht wirklich 19 Zoll breit ist.
Wie kann man sich das vorstellen? Sind auch in diesem Fall die Bauteile unterschiedlicher Hersteller kompatibel und wenn nicht, an welcher Stelle kommt es zu Problemen? Antworten auf diese Fragen und weitere spannende Aspekte behandelt Episode 2, die in einer kommenden Elektronik-Ausgabe erscheinen wird.