Wer in der Türkei Geschäfte macht, muss künftig genau aufpassen. Die türkische Regierung erweiterte vor kurzem den Anwendungsbereich der optionalen E-Invoicing-Anordnung von 2010.
Nun müssen eine Gruppe von Steuerzahlern verbindlich elektronische Buchhaltungsprozesse (e-ledger) einführen und ihre E-Invoicing-Benutzerkonten bei den türkischen Steuerbehörden registrieren. Dies betrifft auch ausländische Unternehmen, die in der Türkei tätig sind.
Die Anordnung richtet sich an Unternehmen, die zum Beispiel eine Mineralöl-Lizenz besitzen oder Unternehmen, die bereits E-Invoicing bei der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen nutzen.
Ausländische Firmen, die auch in der Türkei ansässig sind oder die die Türkei als Absatzmarkt nutzen, müssen schnell reagieren und eine rasch integrierbare E-Invoicing-Lösung einführen, da die Ausgabe von Papierrechnungen von Seiten der türkischen Steuerbehörden nicht weiter akzeptiert wird. Ansonsten müssen Unternehmen mit Sanktionen rechnen.
Hilfe bei der Einführung E-Invoicing-Lösungen bietet zum Beispiel das Unternehmen Seeburger. Sowohl für den Rechnungseingang als auch für den Rechnungsausgang hat Seeburger durchgängige E-Invoicing-Lösungen an, die von den türkischen Behörden anerkannt werden.