Lieferkettengesetz

FBDi-Vorlage zur Selbstauskunft

18. April 2023, 15:14 Uhr | Karin Zühlke
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Der FBDi hat unter Federführung des Competence Teams Quality eine Vorlage zur standardisierten, digitalen Selbstauskunft für das Lieferkettengesetz entwickelt.

Treiber dafür sind Kundenanfragen verschiedener Formate und Strukturen, die zusehends Fragestellungen zum LkSG, CSR (Corporate Social Responsibility), EHS (Environment, Health & Safety), Compliance und anderen Themen vermischen und unter dem Aspekt der Bearbeitungszeit ausufern. Die Vielfalt der unterschiedlichen Dateiformate und Dokumentstrukturen erhöht den manuellen Bearbeitungsaufwand erheblich und erschwert die automatisierte Bearbeitung mit Hilfe von KI oder RPA (Robotic Process Automation). Um dem entgegenzuwirken und eine Vereinheitlichung und Automatisierung zu ermöglichen, wurde eine Vorlage auf ein einfaches Excel-Format mit 4 Spalten verdichtet:
A. Question
B. Answer (yes/no/not applicable)
C. Text (Supporting Answer)
D. Label/Tags (Themenkategorie)
E. Remark (optional)

Zur Vereinfachung des aufwändigen Reportings lassen sich Fragen und deren Antworten beliebig einfügen, ergänzen, anpassen oder löschen, jeweils abhängig vom Portfolio oder der Positionierung des Mitgliedsunternehmens. Die Informationen sind übersichtlich strukturiert, lassen sich leicht nach Kategorien (Tags) sortieren, suchen, kopieren und übertragen. Die maschinenlesbare Selbstauskunft wird auf Kundenanfrage zur Verfügung gestellt, und könnte sich dort ggfs. mit Hilfe von KI oder RPA (Robotic Process Automation) in ein eigenes System oder kommerzielles Portal hochladen lassen.

Das Lieferkettensorgfaltspflicht-Gesetz - kurz LkSG - gilt seit dem 1. Januar in Stufe 1 für Unternehmen mit über 3000 Mitarbeitern. Die Stufe 2 tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und betrifft Firmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern. Weil in jedem Fall die Pflichten entlang der Lieferkette kaskadieren, sind auch KMUs, deren Beschäftigungszahl unter den Grenzen liegt, zu entsprechenden Angaben und der Umsetzung der Sorgfaltspflichen angehalten bzw. werden von ihren Lieferanten zu Angaben verpflichtet.

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