Das kommende Jahr bringt einige Neuerungen für Autofahrerinnen und Autofahrer mit sich. Neben dem Deutschlandticket wird wahrscheinlich auch das Tanken wieder teurer werden, fast alle Papierführerscheine verschwinden und auch im Ausland gibt es neue Vorschriften.
Der ADAC hat die wichtigsten Änderungen zusammengestellt, auf die sich Autofahrerinnen und -fahrer im Jahr 2025 gefasst werden müssen.
Zum 1. Januar steigt der CO2-Preis von 45 auf 55 Euro je Tonne. Wie auch in den vergangenen Jahren ist daher mit einem leichten Anstieg der Kraftstoffpreise zu rechnen. Ein Liter Benzin beziehungsweise Diesel werden dabei rund 3 Cent mehr kosten als in diesem Jahr. Auch das Deutschlandticket wird teurer. Mit Beginn des kommenden Jahres kostet das bundesweite ÖPNV-Ticket 58 Euro pro Monat statt wie bislang 49 Euro.
Im Januar verschwinden außerdem fast alle Papierführerscheine. Im Rahmen des Führerscheinumtauschs müssen alle Autofahrerinnen und Autofahrer (bis auf die Geburtsjahrgänge 1953 und älter) ihren Papierführerschein bis spätestens 19. Januar 2025 in die Scheckkarte umtauschen. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, nach der alle Führerscheine künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein müssen. Die ersten Führerscheine mussten bereits 2022 umgetauscht werden. Bis zum Jahr 2033 muss der Prozess beendet sein.
Bereits Ende 2024 könnte die Reform des Straßenverkehrsgesetzes in Italien (Codice della Strada) in Kraft treten. Der italienische Gesetzgeber möchte künftig härter gegen Verkehrssünder vorgehen, um die immer noch sehr hohen Unfallzahlen zu verringern. Härtere Konsequenzen drohen insbesondere bei Alkohol- oder Drogenfahrten. Auch in anderen Bereichen ist mit einer Erhöhung des Bußgelds zu rechnen, zum Beispiel beim Überfahren einer roten Ampel und bei Geschwindigkeits- sowie Handyverstößen.
Ab dem 2. April 2025 ändern sich die Einreisebestimmungen für Großbritannien. Reisende aus der Europäischen Union benötigen dann eine kostenpflichtige elektronische Einreisegenehmigung (ETA). Bisher reicht lediglich der Reisepass bei der Einreise aus. Ist die Einreiseerlaubnis einmal erteilt, gilt sie für beliebig viele Einreisen von je insgesamt 180 Tagen innerhalb von zwei Jahren. Bei Aufenthalten die länger als 180 Tage dauern, wird ein Visum benötigt.
Wohnmobile und Wohnwagen, die mit einer Flüssiggasanlage ausgestattet sind, müssen diese ab 19. Juni 2025 alle zwei Jahre unabhängig von der HU prüfen lassen. Dabei sollen die sichere Funktion und Dichtigkeit der Gasanlage und deren Geräte geprüft werden. Möglich ist dies bei vielen Prüforganisationen sowie ADAC-Prüfzentren. Die Gasprüfung kann separat oder zusammen mit der HU durchgeführt werden und kostet im Schnitt zwischen 40 und 80 Euro.
Beginnend mit dem kommenden Jahr müssen Stromanbieter Stromtarife anbieten, die sich zumindest stündlich ändern und an den Strombörsenpreis gekoppelt sind. Verbraucher können dadurch hohe Stromverbräuche auf Zeiten legen, an denen der Bedarf gering und damit der Preis je Kilowattstunde niedrig ist, zum Beispiel zum Laden des E-Autos. In der Regel wird für den dynamischen Stromtarif ein digitaler Stromzähler (Smart Meter) benötigt.