Elektrisch betriebene Fahrzeuge können in Zukunft ein Kennzeichenschild mit dem Zusatzbuchstaben »E« erhalten. Darüber hinaus können sie Sonderrechte im Straßenverkehr erhalten, beispielsweise beim Parken.
Diese neue Verordnung der Bundesregierung sowie ein Verwaltungsvorschrift schaffen die Voraussetzung, dass das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) einheitlich umgesetzt werden kann. Mit dem Gesetz werden Länder, Städte und Kommunen in die Lage versetzt sofort zu handeln. Mit baldiger Verkündung im Bundesgesetzblatt wird das (EmoG) mit sofortiger Wirkung in Kraft treten.
Mit dem Elektromobilitätsgesetz will die Bundesregierung elektrisch betriebene Fahrzeuge durch Privilegierung im Straßenverkehr unterstützen. Es wurde vereinbart, dass Elektrofahrzeuge Sonderrechte erhalten können. Dazu gehören folgende Maßnahmen:
Das EmoG ist bis zum 30. Juni 2030 befristet. Bis dahin sollten sich elektrisch betriebene Fahrzeuge im Markt etabliert haben. Die Bundesregierung wird das Gesetz begleitend evaluieren.