»German Cloud«?

EuGH-Urteil zu Safe Harbor stärkt Dienstleister aus Deutschland

14. Oktober 2015, 14:06 Uhr | Hagen Lang
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Dass die Inanspruchnahme US-amerikanischer Unternehmensdependancen in Europa keinen Schutz vor US-amerikanischer Justiz bedeuten muss, zeigt ein aktuelles Gerichtsverfahren in den USA. Dort wehrt sich Microsoft gegen US-Behörden, die Nutzerdaten von einem Microsoft-Firmenserver in Dublin haben wollen. Das Obama-Justizministerium steht auf dem Standpunkt, dass die US Regierung weltweit ein Dateneinsichtsrecht besitze, sofern die Daten nur bei einem Unternehmen mit Hauptsitz in den USA liegen.

Sollte das Justizministerium diesen Rechtsstreit gewinnen, wäre das ein weiterer Schlag gegen US-IT-Firmen. Zwar konnte Amazon Web-Services Director Martin Geier schon im vergangenen Jahr erklären »The Amazon Cloud Has Arrived in Germany«, bloß wäre dann die »US-Surveillance-Flatrate« mit dabei, inklusive NSA und US-Justizministerium.

Cloud- und Datenservice-Anbieter wie die Telekom werben schon länger damit, geografisch in Deutschland basierte, besonders sichere Datendienste anzubieten. Der Telekom Vorstandsvorsitzende Timotheus Höttges sprach anlässlich der Eröffnung des T-Systems-Datacenters bei Magdeburg von einem »High-Tech Fort Knox« für Unternehmenskunden. Hostinganbieter leaseweb sieht die Rote Karte des EuGH für den IT-Standort USA als Werbung für seine Deutschland-und Europa-basierten Daten-Lösungen.

»Diese sind – unter Einhaltung der jeweiligen restriktiven Datenschutzregeln – individuell auf die Anforderungen der Unternehmen zugeschnitten, bieten ein optimales Preis-Leistungsverhältnis und vor allem große Flexibilität«, sagt LeaseWeb-Geschäftsführer Benjamin Schönfeld. Die Auswirkungen des Urteils auf die IT-Landschaft schätzt er als enorm ein.

Wie Teletrust glaubt er, gemäß dem aktuellen EuGH-Urteil dürften »personenbezogene Daten auf der Basis von Safe Harbor nicht mehr über den großen Teich übermittelt und dort gespeichert werden. Davon sind zahllose deutsche Firmen betroffen, die bisher im Rahmen von IT-Outsourcing oder durch die Nutzung von US-amerikanischen Cloud-Anbietern ihre Daten in den USA lagern.«

Unangenehm könnte es für Unternehmen werden, die US-Cloudanbieter nutzen und deren Kunden jetzt einen Nachweis über den Schutz ihrer Daten verlangen. Hier öffnen sich zivilrechtliche Fallgruben, die noch nicht von Gerichten ausgelotet wurden. Wer es sich leisten will und kann, sollte Daten daher ausschließlich Dienstleistern innerhalb der deutschen und sicheren europäischen Jurisdiktionen anvertrauen. Alle anderen müssen wissen: Big brother is watching you.

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