EU-Kommissions-Vizepräsident Frans Timmermans erklärte, er sehe das Urteil sei »als Bestätigung für das Bestreben der Kommission, das angemessene Schutzniveau für personenbezogene Daten (Safe Harbour) neu zu verhandeln.« Timmermans weiter: »Wir haben bereits mit den amerikanischen Behörden daran gearbeitet, Datentransfers für Europas Bürger sicherer zu machen.«
»Tausende von Unternehmen haben ihre Datenübermittlungen zwischen Deutschland und den USA bisher auf Safe Harbor gestützt,« so Susanne Dehmel, Geschäftsleiterin des Digitalverbands Bitkom. »Die Unternehmen brauchen jetzt schnellstmöglich Rechtssicherheit. Sie müssen wissen, auf welche rechtliche Grundlagen sie zukünftig bauen können und wie viel Zeit sie für die Umstellung auf andere Rechtsgrundlagen haben.«
Für den TeleTrusT – Bundesverband IT-Sicherheit e.V. ist nach dem Urteil »die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA generell unzulässig«, solange das US-Recht kein ordentliches Schutzniveau bietet. Martin Hansen, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein rät, Unternehmen müssten »ihre Verfahren schnellstmöglich überprüfen und Alternativen für eine Verarbeitung personenbezogener Daten in den USA erwägen.« Dies gelte nicht nur für solche Übermittlungen, die sich bisher auf die Safe-Harbor-Grundsätze gestützt haben, »sondern für sämtliche Übermittlungen in die USA.« Nur: Was sollen Unternehmen tun? Man kann die USA als IT-Standort und Datendrehscheibe nicht so einfach umgehen.