Anwendungsbeginn der VDE-Anwendungsregel ist der 1. August 2011.
Es gilt das Inbetriebsetzungsdatum der Erzeugungsanlage, also der erstmalige Netzparallelbetrieb.
Daneben darf die VDEW-/VDN-Richtlinie "Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz" (Ausgabe 2001/2006) für Photovoltaikanlagen noch bis zum 01.01.2012 und für alle anderen Erzeugungsanlagen noch bis zum 01.07.2012 angewendet werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Anschlussnehmer.
Zur Verbesserung der Netzstabilität ist es zulässig, einzelne oder alle der in Abschnitt 5.7 beschriebenen Anforderungen - auch unabhängig von der Umsetzung der restlichen Anforderungen dieser VDE-Anwendungsregel - vorab anzuwenden. Die Entscheidung hierüber trifft der Hersteller. Diese Abweichung ist vom Hersteller zu dokumentieren.
Für bestehende Erzeugungseinheiten gilt Bestandsschutz.
Weitere Informationen stehen unter http://www.vde.com/fnn zur Verfügung.