Brachliegendes Potential

Smartes Energiemanagement könnte Industrie Milliarden kWh Strom sparen

30. Juni 2014, 16:35 Uhr | Hagen Lang

Laut Umweltbundesamt könnten Industrie, Gewerbe und Handel bis 2020 44 Milliarden kWh Strom und 55 Milliarden kWh Brennstoff sparen – wie sie denn Energiemanagementsysteme einführten.

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7.500 Unternehmen weltweit und 3.500 Unternehmen in Deutschland haben sich bisher nach DIN EN ISO 50001 zertifizieren lassen. Laut einer Auswertung des Verbandes der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft, VIK steigt die Zahl der zertifizierten Unternehmen weiter an. Gerald Menzler, Referent für Industrielle Energieversorgung beim VIK führt dies auf die Synergieeffekte zurück, die sich für Unternehmen ergeben, die bereits ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 implementiert haben. »Die Prozesse ähneln sich, was für die Nutzer oft einfacher ist, als sich in ein komplett neues System einzuarbeiten. Aber auch Nachhaltigkeitsaspekte werden immer wichtiger«.

Energiemanagementsysteme versetzen Organisation in die Lage, Energieströme und Verbräuche systematisch zu erfassen und daraus Maßnahmen abzuleiten, die zur kontinuierlichen Verbesserung der Energieeffizienz führen. Pauschal lässt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Einführung eines Energiemanagementsystemes nicht beantworten. Steffen Nölck, Leiter Energie und Stoffströme bei TÜV NORD, rät den Unternehmen, alle Vorteile abzuklopfen und den Nutzen für das Unternehmen zu bewerten: »Der Steuervorteil ist nur eine Seite der Medaille. Managementsysteme stellen sicher, dass Unternehmensziele systematisch umgesetzt werden und in jeder Phase steuerbar sind. Sie tragen wesentlich dazu bei, die Organisation entsprechend der Erwartungen von Markt, Kapitalgebern und Gesellschaft zu entwickeln und zu verbessern, und sie helfen, die gesetzlichen Anforderungen und anderweitige Verpflichtungen zu erfüllen.«

Unter bestimmten Voraussetzungen können verantwortlich mit Energie umgehende Unternehmen, die ihre Energieeffizienz nachweislich erhöhen, von Steuererleichterungen und anderen Vergünstigungen profitieren. Seit Januar 2013 gilt eine novellierte Fassung des Energie- und Stromsteuergesetzes, in der neue Regelungen zur Gewährung des Spitzenausgleichs festgelegt werden. Die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) konkretisiert die Anforderungen dahingehend, dass vielen Unternehmen des produzierenden Gewerbes diese Steuerentlastung ab 2013 aber nur gewährt wird, wenn sie im Antragsjahr mindestens mit der Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder einem Umweltmanagementsystem nach EMAS oder von alternativen Systemen begonnen haben. Dies muss von einer unabhängigen Konformitätsbewertungsstelle, wie TÜV NORD, überprüft und bestätigt worden sein.

Ebenfalls belohnt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Bafa, antragsberechtige Unternehmen, die sich um eine Minderung des Energieverbrauches bemühen: Kleine und mittelständische Unternehmen erhalten Zuschüsse für die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001, sofern sie sich im Rahmen der SpaEfV nicht für ein alternatives Verfahren entscheiden. 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 8.000 Euro, können erstattet werden.

Das EEG 2014

Der Referentenentwurf des EEG 2014 sieht vor, dass gelistete stromkostenintensive Unternehmen, die einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage für erneuerbare Energien stellen möchten, bereits ab 1 GWh/a ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS nachweisen müssen. Die Antragsfrist wird für das Jahr 2014 einmalig bis zum 30. September verlängert. »Vielen Unternehmen ist es unmöglich, diese Zertifizierung rechtzeitig zu erlangen. Das hat der Gesetzgeber erkannt und für Unternehmen mit einem Stromverbrauch von unter 10 GWh/a die Übergangsregelung in das Gesetz aufgenommen. Danach müssen sie keine Bescheinigung nach § 61 Abs. 3 Nr. 2 EEG 2014 erbringen, wenn sie nachweisen, dass sie bis Oktober dazu nicht in der Lage waren«, sagt Steffen Nölck. Diesen Nachweis können die betroffenen Unternehmen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch die Erklärung eines Zertifizierungsunternehmens wie TÜV NORD erbringen. Details zu den Übergangsbestimmungen ergeben sich aus dem BAFA-Hinweispapier vom 11. Juni 2014.

DIN EN ISO 50001 versus DIN EN 16247-1

Den Nachweis über den sorgsamen Umgang mit Energie können Unternehmen auf mehreren Wegen erbringen. Zwei davon sind die Energieaudits nach DIN EN ISO 50001 sowie nach DIN EN 16247. Letzteres ist für Unternehmen geeignet, die lediglich eine systematische Analyse des Energieeinsatzes in ihrem Betrieb benötigen. »Es handelt sich hierbei gewissermaßen um ein rein technisches Audit, das Energieeffizienzpotenziale identifiziert und dokumentiert«, sagt Steffen Nölck. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei der DIN EN ISO 50001 um ein Managementsystem-Audit. Alle miteinander interagierenden Elemente, wie Energiepolitik, strategische Energieziele, Prozesse und Verfahren werden zur Zielerreichung herangezogen. Stefan Nölck plädiert für die anspruchsvollere Variante: »Wir raten unseren Kunden zur ISO 50001, weil man durch einen überschaubaren Mehraufwand eine umfassende systematische Analyse und eine Verbesserung aller energiebezogenen Leistungen erhält«.


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