Verbesserter Vogelschutz an Mittelspannungsfreileitungen

Neue VDE-Anwendungsregel für den Vogelschutz

11. August 2011, 16:25 Uhr | Carola Tesche

Ab sofort gilt die neue VDE-Anwendungsregel zum Vogelschutz an Mittelspannungsfreileitungen (VDE-AR-N 4210-11). Für Neubauten gilt die Regelung ab sofort, für die Nachrüstung bestehender Masten gilt eine gesetzliche Übergangsfrist bis Ende 2012.

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Um zukünftig die Zahl der Stromunfälle von Vögeln zu minimieren, haben Experten des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) technische Maßnahmen formuliert. So enthält die VDE-Anwendungsregel konkrete Vorgaben für den Neubau von Freileitungen und für die Nachrüstung bestehender Masten.

In dem Regelwerk finden sich nur die Schutzmaßnahmen, die sowohl  Netzbetreiber als auch Naturschützer als wirksam einstufen. Beispielsweise werden an Abspannmasten Isolatoren mit einer Länge von mindestens 60 cm eingesetzt. Für Tragmasten können zukünftig neue Bauformen, wie etwa isolierte Querträger verwendet werden. Als nicht mehr zulässig stuft das Regelwerk unter anderem Vogelabwehrkugeln, Stützmasten ohne Abdeckhauben und metallische Vogelabweiser ein.

"Die neue VDE-Anwendungsregel ist ein Meilenstein für den Schutz von Großvögeln und setzt auch im europäischen Vergleich Maßstäbe. Durch die intensive Zusammenarbeit mit Naturschützern, Netzbetreibern und Behörden konnte dieser Erfolg für die Vogelwelt erreicht werden", sagt Dr. Klaus Richarz, Vorsitzender der Projektgruppe und Leiter der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland.

Die VDE-Anwendungsregel hat eine Projektgruppe innerhalb des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) entwickelt und nach öffentlicher Anhörung verabschiedet. In der Projektgruppe waren neben Netzbetreibern und Behörden auch Naturschutzorganisationen vertreten.

Die VDE-Anwendungsregel war durch die Pflicht zum Vogelschutz an Mittelspannungsfreileitungen im Bundesnaturschutzgesetz von 2002 notwendig geworden. Dort wurde eine Frist zur Umsetzung des Ziels "Vogelschutz" bis Ende 2012 formuliert. Das Gesetz macht allerdings keine Angaben darüber, wie der Vogelschutz technisch umgesetzt werden soll. Hierzu gab es nur einen Maßnahmenkatalog von 1991, der mittlerweile sowohl von Netzbetreibern als auch Naturschützern als veraltet angesehen wird. Mit der VDE-Anwendungsregel existiert nun ein aktualisiertes und verbindliches Regelwerk. Mit ihrer Umsetzung wird in Deutschland ein verbesserter Schutz für Vögel erreicht.


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