Nachdem EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia im vergangenen Dezember gegen Deutschland ein Beihilfeverfahren wegen der Befreiung energieintensiver Betriebe von der EEG-Umlage eröffnet hatte, weil er diese jetzt genehmigen, mit Einschränkungen.
Dies berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Kanzlerin Merkel drohte demnach, das Thema zum Gegenstand des nächsten EU-Gipfeltreffens zu machen. Jetzt will die EU die Befreiung von den Ökostrom-Umlagen für energieintensive Betriebe mit Einschränkungen doch genehmigen, betroffen wären 2779 Unternehmen deren Rabatte sich auf 5 Milliarden Euro summieren.
Kommissar Almunia hat in einem Schreiben 65 energieintensive Industriezweige aufgezählt, von der Aluminium-, Stahl- und Zinkindustrie, über Sägemühlen, Fruchtsafthersteller, Plastik-, Elektronik-, Zement- und Papierproduzenten bis zu Industriegasherstellern, deren partielle Befreiung von der EEG-Umlage er erlauben will. Allerdings sollen diese statt wie bisher völlig befreit zu werden, 20 Prozent der ohne Rabatt fälligen Kosten tragen.
Dieser Punkt dürfte noch für intensive Nachverhandlungsaktivitäten von der deutschen Seite führen, weil die Bundesregierung die Novelle vor der Sommerpause bis zum 8. April durch den Bundestag beschließen lassen will. Die Wirtschaft dürfte auch den Beitrag der Eigenstromerzeuger zum Verhandlungsgegenstand machen, den diese neuerdings zur Finanzierung der Energiewende leisten sollen. Pro kWh eigenerzeugten Stromes soll nach den bisherigen Plänen 1 Cent Umlage pro selbst hergestellter Kilowattstunde abführt werden.