Trotz Planungssicherheit

Thüga: Smart Meter Gesetzentwurf hat viele Nachteile

6. Oktober 2015, 13:05 Uhr | Hagen Lang
Durch den Gesetzentwurf werden »unnötig bestehende Organisationsstrukturen aufgebrochen und es wird in gut funktionierende Prozesse eingegriffen«, so Michael Riechel, Sprecher des Vorstandes der Thüga Aktiengesellschaft.
© Thüga AG

Michael Riechel, Sprecher des Vorstands der Thüga AG begrüßt, dass der Gesetzentwurf des BMWI endlich Planungssicherheit schafft. Er bringe jedoch erhebliche Nachteile, verkompliziere funktionierende Strukturen und Prozesse und habe keinen tragfähigen Finanzierungsrahmen.

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»Nachdem die Branche jahrelang auf rechtliche Vorgaben gewartet hat, schafft das Gesetz nun grundsätzlich Planungssicherheit, um den Rollout von intelligenten Messsystemen vorzubereiten«, so Michael Riechel, Sprecher des Vorstandes der Thüga Aktiengesellschaft. Das enthaltene Messstellenbetriebsgesetz (BsbG), in dem der zeitliche Rahmen für den Rollout vorgegeben ist, das die Marktrolle des Messstellenbetreibers (MSB) und Vorgaben zur Datenkommunikation neu festlegt, enthalte jedoch gravierende Mängel. »Aus unserer Sicht werden dabei unnötig bestehende Organisationsstrukturen aufgebrochen und es wird in gut funktionierende Prozesse eingegriffen«, so Riechel. Dadurch werde ein enormer Mehraufwand in den IT-Systemen aller Marktpartner vorprogrammiert, die Beziehungen zwischen den Marktpartnern verkompliziert und der Rollout der Messsysteme erheblich verzögert.

Nicht auskömmlich, also kostendeckend sind aus Sicht der Thüga die im Gesetzentwurf festgelegten Preisobergrenzen für den Rollout von Messsystemen. Die vorgeschriebenen umfangreichen Änderungen der IT-Systeme bleiben völlig unberücksichtigt und im Vergleich zum Eckpunktepapier des BMWi wurden die den MSB auferlegten Leistungen deutlich erhöht. Gleichzeitig wurden die Preisobergrenzen gesenkt, indem die bisher als netto angesehenen Beträge jetzt als Bruttobeträge gelten.

Erheblicher Mehraufwand und Verkomplizierung durch Trennung der Marktrollen.

Waren bisher überwiegend die Verteilnetzbetreiber MSB, so trennt das Gesetz die Rollen, wodurch parallel eine völlig neue IT-Struktur aufgebaut werden muss. Kunden werden künftig zwei Rechnungen erhalten, eine vom MSB für das Messsystem und eine vom Energielieferanten für die bezogene Energie und Netznutzung. »Wir können in dieser Vorgabe keinen Mehrwert erkennen; im Gegenteil: diese Vorgabe wird die Einführung teurer machen und der Kundenakzeptanz von intelligenten Messsystemen abträglich sein«, stellt Riechel fest. Die Thüga sieht auch die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben: »Den Wettbewerb bei den Messstellen anzukurbeln, um den Kunden vom Smart Meter zu überzeugen wird so nicht funktionieren, dazu ist der Kostenanteil an der Rechnung zu gering«, erklärt Riechel. Die bisher vom Verteilnetzbetreiber erbrachte Bilanzierung soll nun vom Übertragungsnetzbetreiber erfolgen. Riechel erklärt dazu: »Bis diese neuen Prozesse umgesetzt sind und alles reibungslos funktioniert, sind erfahrungsgemäß mehrere Jahre nötig. Das könnte den Rollout verzögern.«

Die etwa 5,5 Millionen verwaltenden 100 Partnerunternehmen der Thüga würde zwar ihre Mengen bündeln, um bei der Beschaffung von Geräten und dem Aufbau von IT-Systemen Kostenvorteile zu erzielen. Doch der jetzige Gesetzentwurf gehe zu Lasten der Unternehmen und sei volkswirtschaftlich nicht sinnvoll.» Wir werden uns auch weiterhin konstruktiv bei der weiteren Gestaltung des Ordnungsrahmens einbringen«, sagte Michael Riechel.


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