Arbeitsrecht
Schmähung des Arbeitgebers auf Facebook rechtfertigt fristlose Kündigung
Beleidigt ein Auszubildender auf seiner Facebook-Seite den Arbeitgeber, rechtfertigt dies eine außerordentliche Kündigung. Das entschied das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG) mit seinem Urteil vom 10. Oktober 2012.