Neben den für die jeweiligen Akkutypen geltenden Sicherheitsnormen sind auch entsprechende Prüfvorschriften entwickelt worden. Durch eine Prüfung von Akkuzellen und -packs in dem damit betriebenen Produkt, dem so genannten »Host«, kann der Hersteller beziehungsweise Vertreiber möglichst früh Gefahrenpotenziale erkennen, die nötige Sorgfalt in der Entwicklung und Produktion nachweisen, die Konformität mit bestehenden Normen und anderen regulatorischen Vorgaben nachweisen und gegebenenfalls erforderliche Zertifikate über die Normenkonformität erhalten.
Regulatorische Anforderungen
In der Europäischen Union gibt es weder direkte Sicherheitsanforderungen an Akkus, noch eine Harmonisierung der Batterienormen. Indirekt erfolgt sie über die Richtlinie 2001/95/EG für die allgemeine Produktsicherheit. Diese Richtlinie wurde in Deutschland durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in deutsches Recht umgesetzt.
Die Niederspannungsrichtlinie (2006/95/EG) gilt für Geräte, die mit einer Nennspannung zwischen 50 V und 1000 V Wechselspannung oder 75 V und 1500 V Gleichspannung betrieben werden. Damit gilt sie nicht für Akkubetrieb, sofern die Nennspannung unter 75 V liegt. Auf batteriebetriebene Produkte, die im Anwendungsbereich der »R&TTE«-Richtlinie (Radio and Telecommunications Terminal Equipment Direktive, 1999/5/ EG) liegen, ist jedoch die Niederspannungsrichtlinie anzuwenden, da die R&TTE-Richtlinie auf diese verweist und gleichzeitig die untere Spannungsgrenze von 50 V Wechselspannung beziehungsweise 75 V Gleichspannung außer Kraft setzt. Damit gilt bei Anwendung der entsprechenden europäischen Normen auf diese Gerätegruppe und die darin betriebenen Akkus die Konformitätsvermutung mit den grundlegenden Anforderungen. Darüber hinaus sind auch die Verfahren des Konformitätsnachweises entsprechend der R&TTE-Richtlinie anzuwenden.