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Das ändert sich in 2017

2. Januar 2017, 11:13 Uhr | Nicole Wörner

Das Ende des EU-Roamings, Online-Sprechstunde beim Arzt, digitales Finanzamt, DVB-T2 kommt, freies WLAN in allen ICE-Zügen – das sind nur einige der Änderungen, die zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten sind. Der Branchenverband Bitkom erläutert die interessantesten Details.

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Roaming-Gebühren werden endgültig abgeschafft 

Nach einer seit mehreren Jahren dauernden Übergangsphase werden die Roaming-Gebühren innerhalb der Europäischen Union endgültig abgeschafft. 

Ab 15. Juni 2017 zahlen Europäer auf Reisen im EU-Ausland für Handygespräche denselben Preis wie für Handygespräche zu Hause. 

Noch zu klären ist, ob es eine Obergrenze für die Dauer des Roamings geben soll (Fair-Use-Klausel). Damit soll ein Missbrauch verhindert werden, zum Beispiel der dauerhafte Gebrauch ausländischer SIM-Karten in Deutschland. 

Mehr Transparenz bei Internetverträgen 

Ab Mitte 2017 werden Verträge mit Breitbandanbietern übersichtlicher und die Leistungsfähigkeit der Internetanschlüsse transparenter. 

Die kürzlich verabschiedete Transparenz-Verordnung sieht unter anderem vor, dass die Anbieter auf Grundlage von Messungen konkrete Angaben zur tatsächlichen Geschwindigkeit von Internetanschlüssen machen müssen. 

Zudem sollen sich Verbraucher in Zukunft in Produktinformationsblättern schnell über die wesentlichen Vertragsinhalte informieren können. In der monatlichen Rechnung wird unter anderem das Ende der Mindestvertragslaufzeit, die Kündigungsfrist und der letzte Kalendertag mitgeteilt, an dem die Kündigung eingehen muss, um einen Vertrag zu beenden

Neue Übertragungstechnik beim Antennenfernsehen: Umstieg auf DVB-T2 

Ab dem 29. März 2017 wird in allen größeren Ballungsgebieten in Deutschland die TV-Übertragungstechnik DVB-T abgeschaltet. Das TV-Signal wird dann über den neuen Standard DVB-T2 in die Wohnzimmer übertragen. 

Hintergrund der Umstellung: Der Nachfolgestandard benötigt weniger Übertragungsspektrum. Die frei werdenden Funkfrequenzen können für das mobile Internet genutzt werden und damit den Breitbandausbau in ländlichen Gebieten beschleunigen. 

Größter Pluspunkt der neuen Technik ist, dass die TV-Sendungen dann in hochauflösender Qualität übertragen werden. Wer auch nach dem Stichtag das TV-Programm über Antenne empfangen möchte, benötigt ein Empfangsgerät, das den Nachfolger DVB-T2 unterstützt. 

 


  1. Das ändert sich in 2017
  2. Digitale Steuerbescheide, Online-Sprechstunde beim Arzt, Förderung für E-Mobility
  3. Neue Regeln für Zeitarbeit und Website-Betreiber, freies WLAN in allen ICEs

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