ZVEI-Positionspapier ordnet verschiedene Technologien ein
Kurzwelliges ultraviolettes Licht (UV-C) wird seit Jahrzehnten erfolgreich zum Abtöten von Krankheitserregern, etwa zur Trinkwasserdesinfektion, eingesetzt. Auch zur Eindämmung der aktuellen SARS-CoV-2-Pandemie kann UV-C unter Einhaltung der gültigen Sicherheitsnormen und Vorschriften einen wichtigen Beitrag leisten. Die Entkeimung der Luft sowie von Oberflächen konnte wissenschaftlich eindeutig nachgewiesen werden. Abhängig von der Anwendung können dabei verschiedene Strahlungsquellen eingesetzt werden: UV-C-Niederdruckstrahler, Excimerstrahler oder UV-C-LED.
Seit Ausbruch der Corona-Pandemie hat diese Methode der Entkeimung in der öffentlichen Diskussion an Aufmerksamkeit gewonnen. Gleichzeitig kamen Bedenken auf, denn unsachgemäß angewandt kann sich UV-Strahlung schädigend auf Menschen, Lebewesen und Materialien auswirken. Um Risiken zu vermeiden und eine maximale Wirkung zu erreichen, rät der ZVEI zur fachkundigen Begleitung in der Planung und Installation der Geräte geraten. Welche verschiedenen Methoden der Reinigung mittels UV-C-Strahlung bestehen und wo die Vor- und Nachteile liegen, hat der ZVEI herstellerneutral in einem Positionspapier zusammengefasst.
Das Positionspapier erläutert die Möglichkeiten von verschiedenen Anwendungen mit UV-C (Ultraviolette Strahlung) zur zuverlässigen Entkeimung von Luft und Oberflächen. Damit kann auch dem wachsenden Problem der Ausbreitung multiresistenter Keime in und außerhalb medizinischer Einrichtungen wirksam begegnet werden. Der ZVEI sieht darin einen Beitrag zur rascheren Eindämmung der durch das SARS-CoV-2 Virus hervorgerufenen Pandemie. Gleichzeitig möchte er erreichen, dass der Vorbeugung solcher Infektionskrankheiten durch nachhaltige und resiliente Gebäudekonzepte deutlich mehr Aufmerksamkeit zukommt.
Der Fokus lliegt auf UV-C-Anwendungen. Es werden keine medizinischen, epidemiologischen, virologischen oder infektiologischen Schlüsse gezogen.
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(me)