Die EU-Kommission schlägt neue Maßnahmen zur Vereinfachung des bestehenden Rechtsrahmens der EU-Domains vor. Bürgern aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EU/ EFTA) soll die Registrierung von EU-Domains ermöglicht werden, auch wenn ihr gegenwärtiger Wohnsitz außerhalb des EU/EFTA-Raumes liegt.
Die Kommission begründet ihren Vorschlag so: »Diese Maßnahmen verbessern das Potenzial der .eu-Top-Level-Domain als vertrauenswürdiger und innovativer Namensraum für den digitalen Binnenmarkt, indem sie mehr Flexibilität bieten und die aktuellen Regeln an den sich schnell ändernden Domain-Markt anpassen.«
Anlass für diese Überlegung sollen die Diskussionen um den harten Brexit gewesen sein, da die Briten dann nicht mehr EU-Domains registrieren dürften. In diesem Zusammenhang könnte man auch den Vorschlag der EU-Kommission sehen: Zielt dieser Vorschlag darauf ab, eine neue Zielgruppe für die EU-Domains zu erschließen und so einen Ausgleich für einen möglichen Verlust der Briten zu schaffen?