Süßes Gift Abfindung

6. Mai 2008, 12:00 Uhr | Corinne Schindlbeck, Markt&Technik
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Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Süßes Gift Abfindung

Adensam: »Ein solches Verhalten ist verständlich – aber gefährlich. Denn je länger eine Person arbeitslos ist, umso geringer ist ihre Chance, eine neue Stelle zu finden. Spätestens nach einem halben Jahr Arbeitslosigkeit verschlechtern sich die Jobaussichten rapide – das belegen zahlreiche Arbeitsmarktstatistiken. Wen dann noch das Kainsmal ›arbeitslos‹ ziert, dem unterstellen viele Personaler: Der hat sich schon so an das Nichtstun gewöhnt, dass es ihm schwer fällt, sich wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Und: Wenn der wirklich gut wäre, hätte er schon eine neue Stelle gefunden.«

Deshalb sollten Arbeitnehmer, die ihre Stelle verlieren, so früh wie möglich damit beginnen, sich einen neuen Job zu suchen – möglichst schon dann, wenn sie noch auf der Gehaltsliste des alten Arbeitgebers stehen. Zuweilen hilft dieser sogar bei der Stellensuche – zum Beispiel, indem er einen Karriere- oder Newplacement-Berater finanziert, der den ausscheidenden Mitarbeiter beim Entwickeln einer neuen beruflichen Perspektive unterstützt. »Ein solches Angebot sollten Sie, sofern Sie betroffen sind, annehmen. Und wenn nicht, sollten Sie erwägen, zehn bis 15 Prozent Ihrer fünf- oder sechsstelligen Abfindung in eine professionelle Newplacement-Beratung zu investieren«, rät Adensam. Warum? Die meisten berufserfahrenen Stellensucher haben sich jahrelang, teils sogar jahrzehntelang nicht beworben. Deshalb kennen sie die aktuellen Anforderungen an Bewerber oft nicht. Von »alten Hasen« erwarten die Unternehmen zudem andere Bewerbungen als von jungen Hochschulabsolventen, die noch unbeschriebene Blätter sind. Von ihnen möchten die Betriebe ganz präzise erfahren, warum sie für welche Stellen eventuell attraktive Kandidaten wären. Auch beim Erstellen solcher Bewerbungsunterlagen helfen Karriereberater, die zudem oft über ein wertvolles Kontaktnetz verfügen.


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