Cybersecuritey

Verfassungsklage gegen Staatstrojaner

7. August 2018, 8:54 Uhr | dpa
Ist der Einsatz von Staatstrojanern verfassungswidrig?
© Arno Burgi | dpa-Zentralbild | dpa

Der Datenschutz-Verein Digitalcourage will in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen den Einsatz sogenannter Staatstrojaner zur Verbrecherjagd einreichen.

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Beim Staatstrojaner nistet sich auf Smartphones oder Computern heimlich eine Spionage-Software ein, die Daten abgreift. So können Ermittler etwa Nachrichten über Messenger-Dienste wie WhatsApp mitlesen, die zwischen den Geräten verschlüsselt übermittelt werden – das Verfahren wird Quellen-TKÜ oder Quellen-Telekommunikationsüberwachung genannt. Noch weiter geht die Online-Durchsuchung, die sämtliche Daten auf dem Gerät durchforstet.

Bis 2017 waren solche Maßnahmen nur zur Terrorabwehr erlaubt. Seit einer umstrittenen Gesetzesänderung darf nun auch die Polizei die Quellen-TKÜ einsetzen, um etliche Straftaten wie Mord, Raub, Betrug oder Geldwäsche aufzuklären. Digitalcourage kritisiert, der Staat halte absichtlich Sicherheitslücken für die Ermittler offen und verletze das Grundrecht auf Vertraulichkeit der Informationstechnik.

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