Entgegenkommen für Halbleiterfirmen

SGET will neue IP-Regeln

28. Juni 2018, 10:30 Uhr | Manne Kreuzer
Der neue SGET-Vorstand (von links nach rechts): Wolfgang Eisenbarth (Portwell) als Vorstandsvorsitzender, Christian Eder (congatec) als erster Stellvertreter, Martin Unverdorben (Kontron) als zweiter Stellvertreter, Martin Steger (iesy) als Schatzmeister, Mark Swiecicki (Data Modul) als Sekretär.
© SGET

Auf seiner Jahreshauptversammlung der Standardisierungsgruppe für Embedded Technologies (SGET) wurde nicht nur ein neuer Vorstand für die nächsten drei Jahre gewählt, sondern auch das Lizenzmodell überdacht.

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Die neuen Intellectual-Property-Regeln (IP) sollen Innovationen mit fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden (FRAND) Lizenzrechten schützen, wenn dies für neue SGET-Spezifikationen erforderlich ist. »Wir sind zuversichtlich, mit der Anpassung zusätzliches Interesse an einer Mitgliedschaft in der SGET von größeren Innovatoren im Embedded-Markt zu bekommen. SGET plant auch die Mitgliedschaft für Bildungsorganisationen und Start-ups, um neueste Entwicklungen in offene Spezifikationen für beste Interoperabilität und breite Marktakzeptanz zu kleiden«, erklärt Wolfgang Eisenbarth, der neu gewählte Vorstandsvorsitzende von SGET. Der IP-Regel-Entwurf wurde an Mitgliedsunternehmen verteilt und wird in einer Abstimmung unter den Mitgliedern voraussichtlich im Juli dieses Jahres verabschiedet.

Hintergrund dieser Maßnahme sind die an den Verein herangetragenen Bedenken der Rechtsabteilungen großer Halbleiterhersteller, die eine Schwächung ihres eigenen IP-Portfolios fürchten - auch wenn bei den SGET-Standards bislang kein einziger Fall bekannt geworden ist. Langfristig ist die Umstellung auf das neue FRAND-Modell ein sinnvoller Schritt, da die SGET mit „UIC“ ihren ersten Software-Standard verabschiedet hat. Gerade im Softwarebereich ist die Patentsituation sehr unübersichtlich, speziell im Vergleich zwischen USA und Europa. Hier bieten die neuen IP-Regeln die Chance, schnell neue Standards zu entwickeln, ohne langwierige Prüfungen durch die Rechtsabteilungen befürchten zu müssen. 

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