Erste EuP-Durchführungsmaßnahme auf dem Weg

17. Juli 2008, 14:38 Uhr | Harry Schubert, Elektronik

Die Stromaufnahme von Haushalts- und Bürogeräten im Bereitschaftsbetrieb soll künftig eine Durchführungsmaßnahme zur EuP-Richtlinie (2005/32/EG) begrenzen.

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Der von der EU-Kommission erarbeitete Vorschlag gilt für Elektro- und Elektronikgeräte - braune und weiße Ware sowie ITK-Geräte, die vorrangig privat genutzt werden - und wurde am 7. Juli 2008 von den EU-Mitgliedstaaten im Rahmen einer Sitzung des Ökodesign-Regulierungsausschusses gebilligt.

Dieser Vorschlag wird nun vom EU-Parlament geprüft und soll noch in diesem Jahr offiziell von der EU-Kommission verabschiedet werden, damit die Durchführungsmaßnahme noch im Jahr 2010 in Kraft treten kann. Die pdf - external-link-new-window>vorgeschlagene Durchführungsmaßnahme sieht Maximalwerte von 1 W im ausgeschalteten Zustand und 1 W bzw. 2 W für Geräte mit Display im Bereitschaftsbetrieb vor. Vier Jahre nach Inkrafttreten der Durchführungsmaßnahme ist eine Halbierung der Grenzwerte vorgesehen.


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