Spezielle Gehäuse für sicherheitsrelevante Anwendungen

Brandschutz: Ein Blick auf die Details lohnt sich!

9. Juni 2011, 14:05 Uhr | Corinna Puhlmann
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Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Überblick: Die Normen und bauaufsichtlichen Regelungen

Der Gesetzgeber beschreibt in den bauaufsichtlichen Regelungen - MBO und MLAR - die brandschutztechnischen Anforderungen. Die MLAR regelt zum einen das Brandverhalten von innen, das heißt die Brandlastdämmung gegenüber Flucht- und Rettungswegen, und zum anderen den Funktionserhalt elektrischer Anlagen und der daran angeschlossenen Leitungen von Sicherheitseinrichtungen (z.B. Notlicht) über einen geforderten Zeitraum.
Die verwendeten Materialien von Brandschutzleergehäusen müssen den Anforderungen der DIN 4102-1 / EN 13501-1 entsprechen und nicht brennbar sein. Sie dürfen also keinen Beitrag zu einem möglichen Brand leisten. »Die Schnittstelle Kabeleinführung, mit teilweise schwer- oder normal entflammbaren Materialien, ist in dieser Hinsicht besonders problematisch und gesondert zu betrachten«, gibt Thomas Eglof von häwa zu bedenken.

Der Nachweis des Brandschutzes erfolgt durch Prüfungen in Anlehnung an die DIN 4102, Teil 11, für eine Brandbeanspruchung von innen, sowie Teil 12 für eine Brandbeanspruchung von außen. »In ‚Anlehnung’ deshalb, weil die Leergehäuse eine Komponente einer Leitungsanlage darstellen, für die die Norm keine angepassten Prüfkriterien vorgibt«, erklärt der Produktmanager. In den Prüfungen werde die Feuerwiderstandsdauer, zum Beispiel über einen geforderten Zeitraum von 30 oder 90 Minuten, und die Einhaltung der Grenzwerte der Temperaturerhöhung (140 K im Mittel, max. 180 K als Einzelwert) nachgewiesen. Schlussendlich dienen die Brandprüfungen als Grundlage für eine allgemein bauaufsichtliche Zulassung oder ein Prüfzeugnis.

Thomas Eglof führt jedoch weiter aus: »Die genannten Richtlinien und Normen umfassen nur den baulichen Brandschutz! Direkte Aussagen über elektrotechnische Gesichtspunkte, die die Funktionen von elektrischen Anlagen negativ beeinflussen, fehlen hier. Erwähnt sei diesbezüglich unter anderem der Einfluss von im Brandfall entstehender Feuchtigkeit und eventuell korrosiver Brandgase.« Dasselbe gilt auch für die sichere Funktion elektrischer Verteilungen - mit elektrischen Bauteilen ausgerüstete Umhausungen - im Brandfall.

»Fachplaner, Architekten und Elektroinstallateure müssen bei ihren Entscheidungen neben dem Brandschutz und Baurecht auch die Regeln und Normen der Elektrotechnik berücksichtigen. So sind gerade bei Brandschutzverteilern mit Funktionserhalt nur typgeprüfte Varianten zugelassen, die als Gesamtanlage sowohl die Brandprüfung - heute nach DIN EN 1363-1 durchgeführt - als auch die VDE Prüfungen bestehen«, führt der Experte weiter aus.

Bei den Hausverteilungen gibt es erste Schritte in Richtung frei projektierbare Verteilungen. Hausverteilungen decken jedoch nur einen Teil der Einsatzgebiete von Brandschutzgehäusen ab und die verwendeten Leergehäuse sind in ihrer Auslegung daran angepasst.


  1. Brandschutz: Ein Blick auf die Details lohnt sich!
  2. Überblick: Die Normen und bauaufsichtlichen Regelungen
  3. Das Gehäuse-Programm von häwa

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