REACH (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals) fordert von Herstellern und Importeuren von Chemikalien die Übernahme der Verantwortung für den sicheren Umgang mit ihren Stoffen. Unmittelbar betroffen sind auch Akteure im weiteren Verlauf der Lieferkette sowie Unternehmen, die Erzeugnisse aus solchen Stoffen aus Nicht-EU-Staaten inner- und außerhalb Europas importieren. Nach REACH sind Stoffe, die in Mengen von mehr als 1 Tonne pro Jahr hergestellt oder produziert werden registrierungspflichtig.
Gemäß dem Prinzip 'Ohne Daten kein Markt‘ verpflichtet Artikel 33 von REACH alle Inverkehrbringer von Erzeugnissen, die einen SVHC-Stoff (Substance of very high concern, besonders besorgniserregend) in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten, zur Informationsweitergabe an Abnehmer bzw. Verbraucher, sobald ein Stoff in die Kandidatenliste der SVHCs aufgenommen wurde