Die »erweiterte« RoHS-Richtlinie (2011/65/EU) mit neuen Stoffbeschränkungen und einem offenen Anwendungsbereich gilt bereits seit einigen Wochen. Nun verweist der FBDi noch einmal ausdrücklich auf die zwei Neuerungen, die zu berücksichtigen sind.
Die »erweiterte« RoHS-Richtlinie (2011/65/EU) mit neuen Stoffbeschränkungen und einem offenen Anwendungsbereich ist am 22. Juli 2019 in Kraft getreten: Im Zuge der Öffnung des bisher auf zehn spezifische Kategorien beschränkten Anwendungsbereichs fallen erstmals alle Elektro- und Elektronikgeräte in den Anwendungsbereich der RoHS-Richtlinie, sofern diese nicht explizit davon ausgeschlossen sind. Damit dürfen Elektro- beziehungsweise Elektronikgeräte der Kategorie 11 nun nicht mehr auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn diese nicht den Anforderungen der RoHS-Richtlinie genügen. Zudem wurde die Liste der beschränkten Substanzen um vier Stoffe erweitert.
Der Anwendungsbereich der RoHS-Richtlinie umfasst:
Gemäß Anhang II der RoHS-Richtlinie gelten seit dem 22. Juli auch folgende Stoffbeschränkungen: Die bisher gelisteten Stoffe Blei, Quecksilber, Cadmium, Sechswertiges Chrom, Polybromierte Biphenyle (PBB) und Polybromierte Diphenylether (PBDE) wurden um die vier Phthalate Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Butylbenzylphthalat (BBP), Dibutylphthalat (DBP) und Diisobutylphthalat (DIBP) ergänzt. Diese unterliegen nun ebenfalls einer Beschränkung mit einer zulässigen maximalen Konzentration von jeweils 0,1 Gewichtsprozent im homogenen Werkstoff.
In Bezug auf diese vier Stoffe gilt zudem:
Die RoHS-Richtlinie (RoHS = Restriction of Hazardous Substances) legt Bestimmungen für die Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt fest, einschließlich der umweltgerechten Verwertung und Beseitigung der Geräte. Ziel der Verordnung ist es gesundheits- und umweltschändliche Stoffe wie Blei, Quecksilber und Chrom aus elektronischen Produkten zu verbannen.
Unternehmen müssen nachweisen können, dass in den Anwendungsbereich der RoHS-Richtlinie fallende Produkte mit den Anforderungen der RoHS-Richtlinie konform sind. Deutschland hat die RoHS-Richtlinie vom Elektrogesetz (ElektroG) entkoppelt und in die Elektrostoffverordnung (ElektroStoffV) übernommen.