Webinar zu rechtlichen Absicherungen

Droht auch 2026 eine Allokationswelle?

11. Juni 2025, 16:54 Uhr | Ingo Kuss
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Die Nichtverfügbarkeit von einzelnen Bauteilen oder Materialien bleibt weiterhin eine ernsthafte Bedrohung für die Elektronikindustrie und ihre Kunden. Umso wichtiger ist die korrekte vertragliche Absicherung solcher Risiken. Worauf es dabei ankommt.

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Industrien aus verschiedensten Branchen sehen sich auch weiterhin mit Nichtverfügbarkeiten einzelner Bauteile konfrontiert. Die Ursachen sowie die Auswirkungen sind vielfältig und bedeuten für einzelne Unternehmen nicht nur Ressourcenknappheit und damit verbundene Versorgungsengpässe, sondern auch Produktionsprobleme und finanzielle Schwierigkeiten, die sich aus dem entstehenden Teufelskreislauf kaum mehr stemmen lassen.

Insbesondere Lieferkettenschwierigkeiten, erhöhte Zölle und Embargos, die insbesondere aufgrund der internationale Zollpolitik anfallen und geopolitische Krisen stellen Gründe für die Nichtverfügbarkeit von Bauteilen dar. Was dabei aber häufig verkannt wird, sind gesetzliche Anforderungen, die an einzelne Produkte gestellt werden. Hier sind insbesondere die POP-Verordnung, die REACH-Verordnung sowie die RoHS- Richtlinie zu nennen.

Das Webinar:

Dabei den Überblick über die einzelnen gesetzlichen Grundlagen nicht zu verlieren, fällt Unternehmen häufig schwer. Das Webinar „Die Nichtverfügbarkeit von Bauteilen sowie deren rechtliche Absicherung“ am 14. Juli 2025 (15:00-16.30 Uhr) zeigt die unterschiedlichen Gründe für Nichtverfügbarkeit auf, weist auf potenzielle Risiken hin und erläutert, wie sich diese für ein Unternehmen minimieren lassen.

Das Webinar soll im Hinblick auf etwaige Ersatzteillieferverpflichtungen, Unmöglichkeiten oder Schadensersatzansprüchen sensibilisieren und aufzeigen, wie Sie selbst Lösungen finden und vertragliche Vereinbarungen in Ihr Produktmanagement implementieren können. Jeder Teilnehmer des Webinars erhält im Anschluss an das Webinar ein Handout mit der Zusammenfassung der wichtigsten Themen.

Die Referenten:

Katharina Ermel ist Rechtsanwältin für Unternehmensrecht, Vertragsrecht, IT-Recht sowie Arbeitsrecht. Vor Ihrer Tätigkeit in der Kanzlei Barone Vogt war Frau Ermel über 15 Jahre als Rechtsanwältin und Syndikusrechtsanwältin in mittelständischen High-Tech-Unternehmen in den Branchen Elektronik, Elektrotechnik, Automotive, Pharma, Medizin, IT, Industrie (Fabrik- und Prozessautomatisierung) tätig. Frau Ermel verfügt daher über umfassende Erfahrungen im Unternehmensrecht und kennt die Anforderungen und Bedürfnisses von Unternehmen jeglicher Unternehmensgröße in der Praxis.

Der Tätigkeitsschwerpunkt von Frau Ermel umfasst die Beratung und Unterstützung von Unternehmen bei der Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen (z.B. Rahmenverträge, Lieferverträge, QSVs, NDAs, AGBs, EKBs) sowie bei der Bewältigung sämtlicher rechtlicher Fragestellungen im gesamten Unternehmenskontext. Hierzu zählen unter anderem auch die Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen sowie die rechtliche Absicherung von Liefer- und Abnahmeverpflichtungen.

Co-Referentin des Webinars ist Yasmin Obermeier.


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