REACh-Verordnung

Alternativen für PAKs werden gesucht

13. Dezember 2013, 8:06 Uhr | Alfred Goldbacher

Im Zusammenhang mit der REACh-Verordnung weist der FBDi ausdrücklich darauf hin: Mit Gültigkeit ab dem 27. Dezember 2015 (VO 1272/2013/EG) wird die Restriktion von den unter Eintrag 50 des Anhang XVII gelisteten PAKs (Polyzyklisch aromatisierten Kohlenwasserstoffe) auch auf alle Erzeugnisse, welche in direkten Haut- und/oder Mundhöhlenkontakt kommen, ausgeweitet.

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Bislang galt die PAK-Restriktion nur für Autoreifen. Im Bereich der Elektronik betrifft dies nun - laut FBDi - unter anderem externe Kabel, Kunststoffgehäuse, Taster, Schalter, etc.. Die Betroffenheit /Nachweis ist ähnlich der entsprechenden Anforderungen für die Zuteilung des GS-Zeichens.

Auch wenn der Termin noch in weiter Ferne scheint, empfiehlt der FBDi, dass sich Hersteller bereits jetzt nach Alternativen umsehen.

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