Autofahren im Sommer

Flip-Flops am Steuer: Bei Unfall Teilschuld

19. Juli 2024, 12:20 Uhr | Irina Hübner
© Adobe Stock

Auf dem Weg mit dem Auto in den Urlaub oder an den See, sollte man lieber auf festes Schuhwerk anstelle von Flip-Flops setzen. Warum das so ist, und was bei der Ladungssicherung sowie bei der Wahl der Sonnenbrille zu achten ist…

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Sorgfaltspflicht bei der Auswahl des Schuhwerks

Zwar ist es nicht verboten, barfuß oder mit Flip-Flops Auto zu fahren. Kommt es jedoch zu kritischen Bremssituationen, kann der richtige Schuh von großer Bedeutung sein. Dann droht bei einem Unfall nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern dem Fahrer kann sogar eine gewisse Teilschuld zugesprochen werden, da dieser gegen die im Straßenverkehr gebotene Sorgfaltspflicht verstoßen hat.

Zudem kann die eigene Kaskoversicherung Leistungen ganz oder teilweise wegen grober Fahrlässigkeit verweigern. Der ADAC empfiehlt Schuhe zu wählen, die Halt und Sicherheit beim Autofahren geben und nicht zu breit sind.

Mit SUP und Luftmatratze an den See

Passen Surfbrett, SUP oder die aufgeblasene Luftmatratze nicht ins Auto, darf man sie nicht einfach provisorisch aufs Dach binden oder von Mitfahrern festhalten lassen. Auch bei kurzen Ausflügen ist die Ladung korrekt zu sichern: Denn es dürfen bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichmanövern keine losen Gegenstände verrutschen, herumrollen oder herunterfallen. Andernfalls droht ein Verwarnungsgeld von 35 Euro, bei Gefährdung sogar 60 Euro plus ein Punkt in Flensburg.

Augen auf bei der Wahl der Sonnenbrille

Sonnenbrillen schützen auch beim Autofahren vor Blendung, aber nicht jedes Modell ist im Auto geeignet. Sonnenbrillen der Blendschutzkategorie 4 sind für den Straßenverkehr ungeeignet, hier lassen dunkle Gläser und ein hoher Blendschutz nur drei bis acht Prozent des Lichts durch. Auch Sonnenbrillengläser mit einer Lichtdurchlässigkeit von 25 Prozent und weniger bzw. einem Tönungsgrad ab 75 Prozent sind nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr tauglich für den Straßenverkehr.

Der ADAC rät ohnehin davon ab, nach Einbruch der Dämmerung oder nachts eine Sonnenbrille zu tragen. Aufpassen muss man außerdem bei der Farbe der Gläser, damit Ampelleuchten und Blaulicht noch erkannt werden können. Braun oder grau getönte Gläser verfälschen den Farbeindruck in der Regel am wenigsten.
 


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