Die Verletzung der Schutzrechte
Was die gewerblichen Schutzrechte anbelangt, gaben 35 Prozent der betroffenen Unternehmen Patentverletzungen an (Vorjahr: 29 Prozent). Die Verletzung von Markenrechten folgt mit 30 Prozent (Vorjahr: 30 Prozent). 15 Prozent gaben Gebrauchsmuster als verletztes Schutzrecht an (Vorjahr: 16 Prozent), 7 Prozent Geschmacksmuster (Vorjahr: 6 Prozent).
Die Möglichkeiten des technischen Kopierschutzes werden von 56 Prozent der Unternehmen genutzt, wobei Maßnahmen der Produktkennzeichnung (33 Prozent), konstruktive Maßnahmen (26 Prozent) und der Schutz durch Software (20 Prozent) im Vordergrund stehen.
Für den technischen Kopierschutz gibt es also noch große Potenziale: 44 Prozent der Unternehmen nutzen ihn derzeit nicht, vor allem weil die derzeitigen Möglichkeiten für konkrete Produkte ungeeignet sind (23 Prozent) und geeignete technische Maßnahmen grundsätzlich unbekannt sind (17 Prozent). Wenn Fälle von Produktpiraterie auftreten, ergreifen 56 Prozent der betroffenen Firmen rechtliche Maßnahmen. 53 Prozent gehen an die Öffentlichkeit und informieren beispielsweise ihre Kunden. 21 Prozent suchen die Hilfe von Verbänden, Behörden und der Politik.