Für Robotersysteme wie für alle anderen Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie ist, wie schon beschrieben, ein Konformitätsbewertungs-Verfahren Schritt für Schritt zu durchlaufen. Zu beachten ist, dass der Roboter an sich normativ nur eine unvollständige Maschine darstellt; erst durch Greifer bzw. das für eine Applikation nötige Werkzeug bekommt der Roboter einen bestimmten Zweck und muss als vollständige Maschine betrachtet werden. Der Integrator oder Anwender wird damit zum Hersteller der Maschine und ist für die CE-Kennzeichnung inklusive sicherheitstechnischer Überprüfung verantwortlich.
Entsprechende Leitsätze zur Risikobeurteilung und -minderung sind in der Norm EN ISO 12100 „Sicherheit von Maschinen“ definiert. Maßgeblich für die Risikobeurteilung ist der iterative Prozess, der sich in die Schritte Risikoanalyse und Risikobewertung gliedert. Zu den Inhalten der Risikobeurteilung zählen die Ermittlung der geltenden harmonisierten Normen und Vorschriften, die Bestimmung der Grenzen der Maschine, die Ermittlung sämtlicher Gefahren innerhalb jeder Lebensphase der Maschine, die eigentliche Risikoeinschätzung und -beurteilung sowie die empfohlene Herangehensweise zur Reduzierung des Risikos. Wichtig ist, dass für die Risikobeurteilung jede Gefahrenstelle einzeln und ohne Schutzmaßnahmen betrachtet wird.
Auf Basis der Risikobeurteilung entsteht maßgeschneidert das Sicherheitskonzept und die Systemintegration. In der anschließenden Validierung werden die vorangegangenen Schritte nochmals reflektiert. Im Gegensatz zur Risikobeurteilung wird bei der Validierung jede Gefahrenstelle mit Schutzmaßnahmen betrachtet. Die Roboterapplikation muss dafür in einem auslieferungsfertigen Zustand sein.
Für die Validierung sind gemäß der Norm unterschiedliche Methoden anzuwenden, darunter optische Kontrollen, praktische Tests und Messungen. Die Validierung umfasst unter anderem die Verifizierung des geforderten Performance-Levels PLr, eine Fehlersimulation (2-kanalige Auslösung, Querschluss etc.), eine Nachlaufwegmessung, wenn die MRK-Applikation mittels Geschwindigkeits- und Abstandsüberwachung abgesichert werden soll, die Prüfung gemäß der Checkliste von EN ISO 10218-2 Anhang G sowie eine Kollisionsmessung im Falle einer Leistungs- und Kraftbegrenzung. Insgesamt muss der Systemintegrator über 200 Punkte validieren.