EU-Datenschutz-Grundverordnung/ EU-DSGVO

70 % der CIOs: Mein Unternehmen schafft es zum Termin nicht

20. Juni 2017, 13:34 Uhr | Hagen Lang
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Unordnung und Unwissenheit in Unternehmen

Insbesondere sind in den Unternehmen die Verantwortlichkeiten für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Umgang mit Daten nicht immer klar, es fehlt an einem umfassenden Verständnis der EU-DSGVO-Zusammenhänge und die Vorbereitung auf die EU-DSGVO kommt in den Firmen nur langsam voran.

Obwohl die DSGVO den Urheber der Daten zum Eigentümer erklärt und haftbar macht, wissen das nur 51 Prozent der Befragten, 46 Prozent der IT-Manager halten das datenverarbeitende Unternehmen für verantwortlich, 37 Prozent identifizieren den jeweiligen Cloud-Provider als Datenschutz-Verantwortlichen.

IBM Watson - Die kognitive Cloudtechnologie ist Open-Source und im Linux-Kosmos barrierefrei zugänglich. Ein leichtgewichtiger Linux-Rechner wie Raspberry Pi, trennt einen nicht weniger als fünf Konsolenkommandos vom eigenen AI-Labor.
Der Einsatz von Cloudtechnologie ändert die Zuständigkeiten für den personenbezogenen Datenschutz nicht.
© IBM Watson

Fast ein Drittel nennt die EU-DSGVO explizit als Grund, neuerdings Cloud-Lösungen in Unternehmen einzusetzen. Die Beauftragung eines Cloud-Services ändert an den gesetzlich bestimmten Verantwortlichkeiten und Compliance-Verpflichtungen aber gar nichts. 

Dr. Dierk Schindler, Head of EMEA Legal & Global Legal Shared Services bei NetApp hält es für »sowohl erstaunlich wie beunruhigend«, wie die IT-Chefs über die Daten-Compliance denken. »Das Compliance-Verständnis der Unternehmen und ihre Fähigkeit, die Verantwortung für alle Daten zu übernehmen, die sie handhaben, wirken sich unmittelbar darauf aus, ob sie künftige Strafzahlungen vermeiden können. 

Wenn nur die Hälfte der NetApp-Umfrageteilnehmer ‚etwas‘ davon versteht, was die EU-DSGVO ist, sagt uns das klipp und klar: Wir haben noch einen langen Weg vor uns – und es bleibt nur ein Jahr, ihn zu meistern.«


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  2. Unordnung und Unwissenheit in Unternehmen
  3. Praxisschulung für Compliance und Regelkonformitat ab 25.5.2018

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