Das Bundeskabinett hat die völlige Befreiung von Energie-Großverbrauchern von der Zahlung der Netzentgelte aufgehoben. Die Neuregelung sieht eine gestaffelte Beteiligung nach Stromnutzungsdauer und –menge vor.
Die Neuregelung verpflichtet Unternehmen, die Strom länger als 8000 Stunden pro Jahr und mit einer Leistung von mehr als 10 GW abnehmen, 10 Prozent der üblichen Netzentgelte zu zahlen. Bei einer Nutzungsdauer ab 7000 Stunden werden 20 Prozent der normalen Netzentgelte fällig.
Bundeswirtschaftsminister Rösler erklärte gegenüber dem »ARD-Morgenmagazin«, dass kein Unternehmen mehr völlig von der Kostenbeteiligung befreit werde und die Kosten gerecht zwischen Unternehmen und Verbrauchern aufgeteilt würden. Kostentreiber im Energiemarkt seien im Übrigen nicht die Ausnahmetatbestände sondern »der übermäßige Ausbau der Erneuerbaren Energien«. Während die Kosten für die Ausnahmen umgerechnet pro kWh gerade einmal 0,3 Cent ausmachten, subventionierten die Bürger den Ausbau der erneuerbaren Energien pro kWh mit 5,3 Cent.
Die Förderung müsse umgebaut werden, damit sichergestellt sei, dass der Strom für 40 Millionen Haushalte und 4 Millionen kleine und mittelständische Betriebe bezahlbar bleibe. »Für alle diese Menschen und Unternehmen muss es günstiger werden«, so Rösler.