Windfarm-Gegner unterliegen

Gerichte verneinen Windturbinen-Syndrom

25. August 2014, 17:00 Uhr | Hagen Lang
© Energy and Policy Institute

Das amerikanische »Energy and Policy Institute« hat 49 Gerichtsentscheidungen in fünf Ländern zum »Windturbinen-Syndrom« untersucht. Mit einer Ausnahme haben die Gerichte verneint, dass Windturbinen die behaupteten Krankheitssymptome der Kläger verursachen.

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Schlaflosigkeit, Schwindel, Kopfschmerzen, Tinnitus, Gedächtnis- und Sehschwäche, dies alles sollen Windturbinen bei Anwohnern verursachen. Das »Energy and Policy Institute« untersuchte, wie Gerichte in 49 Klagen Betroffener gegen Windanlagen-Betreiber entschieden haben. In fünf betrachteten Ländern war der Tenor eindeutig: Man entscheidet gegen einen Ursache-Wirkungs-Zusammenhang.

Gabe Elsner, Executive Director, des Instituts erklärt: »Die Behauptungen darüber, dass Windturbinen Gesundheitsbeeinträchtigungen verursachen, haben keinen gerichtlichen Bestand, was bedeutet, dass es keine ausreichenden Indizien für den Beweis gibt, dass Turbinen für irgendein menschliches Gesundheitsproblem verantwortlich sind.« Die von ihrem Institut untersuchten Prozesse stammten aus den USA, Canada, Großbritannien, Neuseeland und Australien.

Lediglich ein Prozessurteil in Massachusetts, gegen das Berufung eingelegt wurde, stellte sich auf Seiten der Kläger und bejahte einen Zusammenhang zwischen Windturbinen und Gesundheitsproblemen von Anwohnern. Die »Geschädigten«, darunter ein von Posttraumatischem-Stresssyndrom genesender Veteran des Vietnam-Krieges, konnten das Gericht davon überzeugen, dass sie zwei städtische Windkraftanlagen krank machten. Die Windturbinen werden seitdem von sieben Uhr abends bis sieben Uhr morgens abgeschaltet.

Die Zusammenfassung des Reports kommt in der Gesamtschau der untersuchten Fälle zu einem anderen Ergebnis: »Die Gerichte haben gesprochen. Windfarmen verursachen keine Gesundheitsprobleme.«


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