Windparkbetreiber, deren Anlagen wegen drohender Netzüberlastung vorübergehend vom Netz genommen werden, können durch die Wahl des richtigen EEG-Entschädigungsverfahrens erhebliche Mehreinnahmen erzielen.
Entscheidend ist es dabei, das Verfahren auf das Verhalten des Netzbetreibers bei Einsenkungen abzustimmen. Die Betriebsführung des Windenergieunternehmens Enertrag hat Ertragsunterschiede von 10 Prozent und mehr für ausgewählte Windparks errechnet.
»Mit der nötigen Erfahrung und einer geeigneten Software ist es möglich, die Berechnungsverfahren schnell und einfach zu vergleichen«, erläutert Judith Nowack, Betriebsführungsexpertin bei Enertrag. »So kann man die nachweislich beste Regelung für jeden Windpark finden.« Das Unternehmen betreibt und überwacht insgesamt über 1400 Anlagen im Kundenauftrag sowie in eigenen Windparks. Zum Einsatz kommt dabei die Betriebsführungs-Software »PowerSystem«. Mit ihr lassen sich Berichte für die Härtefallabrechnung automatisieren und in hoher Qualität erstellen.
In einem Windpark mit 26 MW Leistung in Schleswig-Holstein - der momentan am stärksten von Einsenkungen betroffenen Region - gab es in 2012 insgesamt 36 Einsenkungen. Bei einem empirischen Vergleich der Entschädigungen schnitt Enertrag zufolge das Spitzabrechnungsverfahren deutlich besser ab: Die Entschädigungssumme lag um 10 Prozent höher als beim Pauschalverfahren.
Aus Sicht von Enertrag wird die Wahl des richtigen Verfahrens für die Entschädigung und die kompetente Betriebsführung in Zukunft erheblich an Bedeutung gewinnen: »Die Netzsituation und der Zubau von Windenergieanlagen werden künftig zu häufigeren Einsenkungen führen«, erklärt Nowack. »Damit wird der Unterschied zwischen den Berechnungsmethoden immer wichtiger.«