Bayern setzt seine »Zukunftsoffensive Elektromobilität« mit einem Fünf-Punkte-Programm zügig um. Zudem hat es mit Sachsen im Bundesrat eine Gesetzgebungsinitiative gestartet, die Mietern und Miteigentümern von Immobilien den schnellen Weg zur Elektrozapfsäule ebnen soll.
Bayern möchte in Deutschland Leitmarkt für Elektromobilität werden und hat bereits vor einigen Jahren die »Zukunftsinitiative Elektromobilität« beschlossen. Sie beinhaltet den umfassenden Ausbau der bayerischen Forschungslandschaft zum Thema, die Umsetzung von Modell- und Leuchtturmprojekten und eine Markteinführung der Elektromobilität.
Auch der Bund ist aktiv und setzt mit der Förderung von 4.000 Euro für Elektromobile und 3.000 Euro für Hybridfahrzeuge Zeichen. Mit 300 Millionen Euro Förderung entsteht ein Netz von 15.000 Lade- und Schnelladesäulen. Bayern legt hier nach und will aus seinen Mitteln bis 2020 den ermittelten Bedarf von 7.000 Ladepunkten allein in Bayern decken. Bis 2017 werden alle Tank- und Raststellen in Bayern durch die Tank- und Rast GmbH (mit Bundesbeteiligung) mit Lade-und Schnellladesäulen ausgestattet.
Um das Ziel eines Elektroautoanteils von 20 Prozent an der Fahrzeugflotte schnell zu erreichen, setzt der Freistaat in seinem Ministerium für Inneres, für Bau und Verkehr sowie der Bayerischen Polizei verstärkt Elektrofahrzeuge ein. Eine spezielle bayerische »Busförderung« fördert den Erwerb derselben, Anträge des Freistaates für die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes soll den Elektrifizierungsgrad der bayerischen Bahnstrecken von gegenwärtig nur 52 Prozent erhöhen.
Im Rahmen der Ausführung des Elektromobilitätsgesetzes hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr einen Einführungserlass erlassen, den die Straßenverkehrsbehörden hinsichtlich der möglicher Bevorrechtigungen für Elektromobile umsetzen. Er betrifft, z.B. die Einrichtung von Parkplätzen für E-Mobile, die Reduzierung von Parkgebühren, Ausnahmen von Durch- und Zufahrtsbeschränkungen sowie die Nutzung von für besondere Zwecke bestimmte Straßen.
Im Bundesrat haben die Länder Bayern und Sachsen nun eine Gesetzesinitiative eingebracht, mit der sie den Bau der Ladeinfrastruktur vereinfachen wollen. Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. sagte: »Es sind nur kleine Anpassungen an Gesetzen nötig, um rechtliche Hemmnisse bei der Installation von Ladepunkten auszuräumen. Diese Maßnahmen entfalten aber eine große Wirkung«.
Der Bundesratsvorstoß will erreichen, dass Besitzer von Wohnungen künftig nicht mehr das Einverständnis der Miteigentümer benötigen, wenn sie ihren Kfz-Stellplatz mit einer Elektro-Tanksäule ausstatten wollen. Bislang haben Eigentümereigenschaften die Möglichkeit dies als zustimmungspflichtige bauliche Maßnahme im Sinne des Wohneigentumsrechts zu behandeln, d.h. die Zustimmung kann verweigert werden.
Das Mietrecht soll ferner so geändert werden, dass Mieter die Zustimmung zur Errichtung einer Ladesäule von ihrem Vermieter verlangen können. »Der Gesetzgeber muss die notwendigen Änderungen im Wohneigentums- und Mietrecht zum Ausbau der Ladeinfrastruktur jetzt schnell beschließen«, so Brossardt. Der vbw-Hauptgeschäftsführer begrüßte die steuerliche Förderung der Elektromobilität wie die KFZ-Steuerbefreiung über 10 Jahre. »Sinnvoll ist es auch, dass ein Arbeitnehmer das Aufladen seines E-Mobils über die Infrastruktur des Arbeitgebers nicht versteuern muss«, so Brossardt.