TÜV Süd
    
    
    
        Registrierung von Altstoffen nicht vergessen
    
    
    
        Die Übergangsbestimmungen zur Registrierung von Altstoffen nach der europäischen REACH-Verordnung laufen am 31. Mai 2018 ab. Die Frist betrifft Unternehmen, die geringe Stoffmengen zwischen 1 und 100 Tonnen produzieren oder importieren.