Patentstreit Nichia vs. Everlight

Nichia erwirkt einstweilige Verfügungen

18. November 2016, 11:54 Uhr | Nicole Wörner

Es kommt einfach keine Ruhe in die Patentstreitigkeiten zwischen Nichia und Everlight. Neueste Entwicklung: Nichia hat beim Landgericht Düsseldorf den Erlass von insgesamt drei einstweiligen Verfügungen gegen Everlight Electronics Co., Ltd. beantragt und vorläufig Recht bekommen.

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Nichia macht geltend, dass die von Everlight hergestellten und in Deutschland vertriebenen weißen LED-Produkte 334-15/X1C5-1QSA, 334-15/T2C2-1TVB und XI3535-KT577J1-03201-000P Nichias YAG-Patent EP 936 682 (DE 697 02 929) verletzen.

Das Landgericht Düsseldorf ist der Argumentation von Nichia gefolgt, dass die genannten Everlight-Produkte Anspruch 1 von Nichias YAG-Patent verletzen, und hat die einstweiligen Verfügungen am 24. Oktober 2016 bzw. am 7. November 2016 erlassen.

In Anbetracht der besonderen Dringlichkeit sind die einstweiligen Verfügungen durch Beschluss, d.h. ohne vorherige Anhörung von Everlight ergangen.

Es handelt sich dabei um vorläufige Rechtsschutzmaßnahmen, die von Everlight noch mit Rechtsmitteln angegriffen werden können.

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