Um herauszufinden, welches das richtige Schutzrecht für einen Erfinder oder Unternehmer ist, ist zunächst zu klären, welche Erfindung überhaupt zu schützen ist. Betrifft diese ein technisches Gebiet, so erscheint ein Schutz durch ein Patent oder Gebrauchsmuster sinnvoll. Eine Marke dagegen dient der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. So lässt sich ein Firmenname beispielsweise durch die Eintragung einer entsprechenden Wortmarke schützen. Ist der zu schützende Gegenstand ein Logo, so kann der Schutz durch Eintragung einer Bildmarke oder, falls sich dieses Logo aus einer Kombination von Wort- und Bildbestandteilen zusammensetzt, einer Wort-/Bildmarke erlangt werden.
Die Erscheinungsform eines Logos kann auch mit einem Geschmacksmuster geschützt werden. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Anmelder in erster Linie die Oberflächen von Produkten oder Verpackungen mit einem Logo oder einer sonstigen grafischen Gestaltung versehen möchte. Da eine Marke auch aus mehreren Wörtern bestehen kann, kann auch ein Werbeslogan unter bestimmten Umständen durch eine Wortmarke geschützt werden.
Eine Anmeldung beim DPMA ist schriftlich und in deutscher Sprache vorzulegen. Sie kann persönlich abgegeben oder mit der Post oder per Fax geschickt werden. Auch eine Online-Anmeldung ist möglich. Die Anmeldung kann bei den Dienststellen in München, Berlin und Jena sowie bei allen Patentinformationszentren eingereicht werden. Die Kosten für die Anmeldung eines Schutzrechts hängen von dem angemeldeten Recht und der Art und dem Umfang der Anmeldung ab. Dazu kommen gegebenenfalls die Kosten für Recherchen, den Patent- oder Rechtsanwalt und Übersetzungen. Der Kasten »Gebühren (Auszug)« soll Interessenten einen Überblick über die Kosten geben.
Gebühren (Auszug) | |||
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Patente |
Anmeldung in Papierform mit bis zu zehn Ansprüchen |
60 | Euro |
für jeden weiteren Anspruch |
30 | Euro |
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elektronische Anmeldung mit bis zu zehn Ansprüchen | 40 | Euro | |
für jeden weiteren Anspruch zusätzlich | 20 | Euro | |
Prüfungsantrag (ohne Prüfung erfolgt keine Patenterteilung) | 350 | Euro | |
Gebrauchsmuster | Anmeldung (einschließlich einer Schutzdauer von drei Jahren) Eintragung ohne Prüfung der Neuheit und Erfindungshöhe | 40 | Euro |
elektronische Anmeldung | 40 | Euro | |
Marken | Anmeldung (Gebühr für drei Waren- und/oder Dienstleistungsklassen, einschließlich einer Schutzdauer von zehn Jahren) | 300 | Euro |
elektronische Anmeldung | 40 | Euro | |
Geschmacksmuster | Einzelanmeldung (Schutzdauer für fünf Jahre) | 70 | Euro |
elektronische Anmeldung | 60 | Euro | |
Sammelanmeldung je Muster (bis zu 100 Muster können mit einer Anmeldung eingereicht werden) | 7 | Euro | |
mindestens jedoch | 70 | Euro | |
elektronische Anmeldung je Muster | 6 | Euro | |
mindestens jedoch | 60 | Euro |
Wer hilft bei der Anmeldung?
Aufgrund der Komplexität und etwaiger Abgrenzungsschwierigkeiten empfiehlt es sich grundsätzlich, bei der Anmeldung eines Schutzrechts einen Patentanwalt beziehungsweise einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Bei einer Patentanmeldung zum Beispiel muss die Erfindung in den Anmeldeunterlagen so deutlich und vollständig »offenbart« sein, dass ein Fachmann sie ohne weiteres ausführen kann.
Das bloße Anmeldeformblatt auszufüllen, wird diesem Zweck nicht gerecht. Weitere Bestandteile der Patentanmeldung müssen die technische Beschreibung der Erfindung, die Patentansprüche, gegebenenfalls Zeichnungen der Erfindung, eine Zusammenfassung und die Erfinderbenennung sein. Wissenswertes über die verschiedenen gewerblichen Schutzrechte sowie eine kostenlose Erfindererstberatung bieten die verschiedenen Patentinformationszentren und die Patentanwaltskammer an. Insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen und Privatpersonen bietet sich diese kostenfreie Erstinformation an.