Gewerbliche Schutzrechte als Innovationsfaktor

Ideen wirksam schützen

20. Juli 2011, 10:05 Uhr | Nach Unterlagen des Deutschen Patent- und Markenamtes
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Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Welches Schutzrecht ist das richtige?

Um herauszufinden, welches das richtige Schutzrecht für einen Erfinder oder Unternehmer ist, ist zunächst zu klären, welche Erfindung überhaupt zu schützen ist. Betrifft diese ein technisches Gebiet, so erscheint ein Schutz durch ein Patent oder Gebrauchsmuster sinnvoll. Eine Marke dagegen dient der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. So lässt sich ein Firmenname beispielsweise durch die Eintragung einer entsprechenden Wortmarke schützen. Ist der zu schützende Gegenstand ein Logo, so kann der Schutz durch Eintragung einer Bildmarke oder, falls sich dieses Logo aus einer Kombination von Wort- und Bildbestandteilen zusammensetzt, einer Wort-/Bildmarke erlangt werden.

Die Erscheinungsform eines Logos kann auch mit einem Geschmacksmuster geschützt werden. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Anmelder in erster Linie die Oberflächen von Produkten oder Verpackungen mit einem Logo oder einer sonstigen grafischen Gestaltung versehen möchte. Da eine Marke auch aus mehreren Wörtern bestehen kann, kann auch ein Werbeslogan unter bestimmten Umständen durch eine Wortmarke geschützt werden.

Eine Anmeldung beim DPMA ist schriftlich und in deutscher Sprache vorzulegen. Sie kann persönlich abgegeben oder mit der Post oder per Fax geschickt werden. Auch eine Online-Anmeldung ist möglich. Die Anmeldung kann bei den Dienststellen in München, Berlin und Jena sowie bei allen Patentinformationszentren eingereicht werden. Die Kosten für die Anmeldung eines Schutzrechts hängen von dem angemeldeten Recht und der Art und dem Umfang der Anmeldung ab. Dazu kommen gegebenenfalls die Kosten für Recherchen, den Patent- oder Rechtsanwalt und Übersetzungen. Der Kasten »Gebühren (Auszug)« soll Interessenten einen Überblick über die Kosten geben.

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Gebühren (Auszug)
  
Patente
Anmeldung in Papierform mit bis zu zehn Ansprüchen
60 Euro
  für jeden weiteren Anspruch
30 Euro
  elektronische Anmeldung mit bis zu zehn Ansprüchen 40 Euro
  für jeden weiteren Anspruch zusätzlich 20 Euro
  Prüfungsantrag (ohne Prüfung erfolgt keine Patenterteilung) 350 Euro
Gebrauchsmuster Anmeldung (einschließlich einer Schutzdauer von drei Jahren) Eintragung ohne Prüfung der Neuheit und Erfindungshöhe 40 Euro
  elektronische Anmeldung 40 Euro
Marken Anmeldung (Gebühr für drei Waren- und/oder Dienstleistungsklassen, einschließlich einer Schutzdauer von zehn Jahren) 300 Euro
  elektronische Anmeldung 40 Euro
Geschmacksmuster Einzelanmeldung (Schutzdauer für fünf Jahre) 70 Euro
  elektronische Anmeldung 60 Euro
  Sammelanmeldung je Muster (bis zu 100 Muster können mit einer Anmeldung eingereicht werden) 7 Euro
  mindestens jedoch 70 Euro
  elektronische Anmeldung je Muster 6 Euro
  mindestens jedoch 60 Euro

Wer hilft bei der Anmeldung?

Aufgrund der Komplexität und etwaiger Abgrenzungsschwierigkeiten empfiehlt es sich grundsätzlich, bei der Anmeldung eines Schutzrechts einen Patentanwalt beziehungsweise einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Bei einer Patentanmeldung zum Beispiel muss die Erfindung in den Anmeldeunterlagen so deutlich und vollständig »offenbart« sein, dass ein Fachmann sie ohne weiteres ausführen kann.

Das bloße Anmeldeformblatt auszufüllen, wird diesem Zweck nicht gerecht. Weitere Bestandteile der Patentanmeldung müssen die technische Beschreibung der Erfindung, die Patentansprüche, gegebenenfalls Zeichnungen der Erfindung, eine Zusammenfassung und die Erfinderbenennung sein. Wissenswertes über die verschiedenen gewerblichen Schutzrechte sowie eine kostenlose Erfindererstberatung bieten die verschiedenen Patentinformationszentren und die Patentanwaltskammer an. Insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen und Privatpersonen bietet sich diese kostenfreie Erstinformation an.

 


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