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28. September 2010, 13:31 Uhr | Manne Kreuzer
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Missverstandene GPL

Heute wird immer häufiger GNU/Linux als Grundlage für die Softwareentwicklung benutzt. Ein wesentlicher Vorteil gegenüber proprietären Betriebssystemen ist, dass Linux ohne zusätzlich anfallende Lizenzgebühren verwendet werden kann. Dabei entstehen weder während der Entwicklung, noch beim Verkauf Folgekosten durch Lizenzen. Durch den öffentlich verfügbaren Quellcode und das Modell der gemeinschaftlichen Weiterentwicklung, kann man häufig schon mit einem geringen Anpassungsaufwand ein Betriebsystem für die eigene Hardware erstellen.

Bei der Auswahl der Hardware Komponenten sollte unbedingt auf die Verfügbarkeit von freien Device-Treibern im offiziellen Linux-Kernel geachtet werden. Wichtig ist ebenfalls, dass der Device-Treiber nicht nur eine schmale Schicht über einer proprietären Firmware ist, sondern auch tatsächlich die Funktionaliät zur Steuerung der Komponente enthält. Nur so wird gewährleistet, das eventuelle Probleme durch die Gemeinschaft gelöst werden können und der Treiber in der nächsten Kernel-Version noch funktioniert, denn gerade klein- oder mittelständische Unternehmen können nicht mit dem gleichen Hersteller-Support wie Großabnehmer rechnen.

Wenn man Linux bzw. für Linux entwickelte Softwarekomponenten innerhalb proprietärer Projekte verwendet, stellt sich natürlich schnell die Lizenzfrage. Häufig wird auf Grund von falschen Annahmen zurückhaltend auf den Einsatz von GPL (GNU General Public License) lizenzierter Software reagiert, weil die Anwender unsicher sind, welche Konsequenzen es für die eigene Software nach sich zieht. Eine GPL-lizenzierte Software einzusetzen bedeutet nicht notwendigerweise, dass der eigene Quellcode im Internet veröffentlich werden muss. Vielmehr verpflichtet es den Anwender dazu, den Quellcode der verwendeten GPL-lizenzierten Software, inklusive der vorgenommenen Änderungen, den zukünftigen Anwendern des Produkts zur Verfügung zu stellen. Dabei ist es häufig sogar so, dass die verwendeten freien Softwarepakete ohne eigene Anpassungen verwendet werden können und somit durch die Veröffentlichung des Quellcodes kein Wettbewerbsnachteil entsteht (Beispiel: Linux Kernel).

Um Linux im proprietären Umfeld stärker zu etablieren, sind viele essentielle Bibliotheken unter der später eingeführten LGPL-Lizenz (GNU Lesser General Public License) veröffentlicht worden. Diese erlaubt es, dass die Bibliotheken auch innerhalb von Programmen verwendet werden dürfen, die selbst unter einer anderen Lizenz veröffentlicht werden. Der Quellcode einer solchen Software muss nicht veröffentlicht werden.

passend zum Thema

Vor Beginn der Entwicklungsarbeiten sollte man mit einem User Interface Designer das Bedienkonzept erarbeiten und auf einem PC testen.
© BerLinux Solutions

Neben der Verwendung des Betriebssystems Linux, bietet eine Vielzahl verfügbarer Open-Source-Projekte zahlreiche Möglichkeiten, die Entwicklung der eigenen Software zu optimieren und zu beschleunigen. Für die Erstellung grafischer Oberflächen können dabei GUI Toolkits oder GUI Frameworks eingesetzt werden. Sie bieten meist vielfältige Möglichkeiten, komplexe Softwareoberflächen schnell und einfach zu gestalten, Gesten zu erkennen und stellen grundsätzlichen Funktionalitäten wie Lokalisierung oder eine Konfigurationsdatenbank zur Verfügung. Außerdem können beispielsweise vorhandene Animationen und Effekte die Oberfläche weiter aufwerten.

Sofern keine Erfahrungswerte bestehen, sollten Animationen und Eingabemodelle vorab durch intensive Leistungstests auf ihre Performance überprüft werden. Dabei ist es auch wichtig zu unterscheiden, ob die Berechnung der Grafik nur durch Software realisiert wird oder ob die CPU und die Grafikbibliothek 2D- oder 3D-Hardwarebeschleunigung unterstützt.

 


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